Aufhebung des § 19 InsO (und in allen untergeordneten Gesetzen mit Bezug)

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Unterstützende 12 in Deutschland

Sammlung beendet

12 Unterstützende 12 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird die Aufhebung des § 19 Insolvenzordnung (Aufhebung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung) gefordert, um eine Gleichberechtigung aller deutschen Unternehmen auf europäischer Ebene zu erreichen und den Corona belasteten Unternehmen eine Chance zu geben, ihre Staatskredite innerhalb der vereinbarten Zeit von 5 bis 10 Jahren mit den Kreditgebern auch zurückzahlen zu können.

Begründung

Aufhebung des § 19 InsO (und in allen untergeordneten Gesetzen mit Bezug) - § 15a InsO, § 42 (2) BGB und 19 InsO.Meine Anregung ist die Aufhebung des Insolvenztatbestandes wegen der dauerhaften Überschuldung nach § 19 InsO aus dem deutschen Recht. Unternehmen, die insbesondere nun Corona bedingt technisch überschuldet sind, müssen nach wie vor (nach SanInFoG sogar in einem kürzeren Zeitraum als bisher) Insolvenz anmelden, wenn Sie während des Betrachtungszeitraumes kein positives Eigenkapital ausweisen. Nun werden viele Unternehmen in Folge der Corona Krise aufgrund der exorbitanten Verluste bei einem Umsatzrückgang bis zu 80 % und mehr ein negatives Eigenkapital per 31.12.2020 ausweisen. Dieser Ausweis wird wahrscheinlich erst mit Rückführung der auf 5 bis 10 Jahre angelegten Staatskredite sich ins Positive (wieder auf die Passivseite) bewegen können. Diese Dauer der Überschuldung ist länger als die gesetzlichen Vorgaben der auf Dauer bestehenden Überschuldungsperiode. Somit werden viele Kapitalgesellschaften (70% der Hoteliers nach Umfrage sind eventuell betroffen) während der Rückzahlungsphase der Staatskredite Insolvenz anmelden müssen und werden die Staatskredite nicht mehr zurückzahlen können. Somit muss der § 19 InsO aufgehoben werden, um diesen strukturellen Fehler zu beseitigen. Deutsche Kapitalgesellschaften sind gegenüber den meisten westlichen europäischen Staaten Nachbarn schlechter gestellt, da Länder wie Frankreich, Spanien und Italien u.a.m. den Insolvenztatbestand wegen dauerhafter Überschuldung nicht kennen. Es wäre ungerecht, wenn Deutschland sich am 750 Mrd. Europafonds beteiligt, deutsche Gaststätten und Hoteliers wegen Überschuldung Insolvenz anmelden müssen. West- und südeuropäische Länder dagegen nicht. Die Sorge, die in der einschlägigen Presse vorgetragen wird, dass sog. "Zombi-Gesellschaften" entstünden, kann alleine mit dem § 263 StgB (Eingehungsbetrug) beantwortet werden. Ferner ist die Zahlungsunfähigkeit das wesentliche Merkmal einer Insolvenz und nicht eine technische Überschuldung. Das Vorhaben sollte im ersten Quartal - wegen der anstehenden Rechnungslegung - angeschoben sein. Nach meinem ermessen wäre das BMJV zuständig. Betroffen sind viele mittelständische Unternehmen mit Corona bedingten Staatskrediten.

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