Petition addressed to:
Landratsamt Erding / Kreistag des Landkreises Erding
- Das Snus-Verbot im Landkreis Erding wird aufgehoben.
- Es wird eine einheitliche Regelung mit den umliegenden Landkreisen angestrebt, um Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und wirtschaftliche Fairness zu gewährleisten.
Reason
(1) Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 3 Grundgesetz)
Das Grundgesetz verlangt, dass der Staat gleiche Sachverhalte gleich behandelt. In benachbarten Landkreisen ist Snus legal erhältlich, sodass Verbraucher und Händler im Landkreis Erding benachteiligt werden, ohne dass ein nachvollziehbarer sachlicher Grund vorliegt.
(2) Fehlende sachliche Rechtfertigung
- Snus ist in Deutschland gemäß Tabakerzeugnisgesetz reguliert. Das Bundesrecht verbietet Snus nicht vollständig, sondern erlaubt in bestimmten Formen und Mengen den Besitz und Konsum.
- Das Verbot im Landkreis Erding sollte auf nachweisbaren gesundheitlichen oder jugendschutzrechtlichen Gründen beruhen. Aktuell gibt es keine öffentlich bekannten Unterschiede zu benachbarten Landkreisen, die ein Verbot rechtfertigen würden.
(3) Wirtschaftliche und soziale Aspekte
- Lokale Händler sind durch das Verbot wirtschaftlich benachteiligt.
- Verbraucher müssen zum Kauf in Nachbarlandkreise ausweichen, was unnötige Wege und Ungleichbehandlung erzeugt.