Auflösung von Standorten der Bundeswehr - Verbleib des Amtes für Militärkunde in Bonn

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

33 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

33 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…ich stelle die Petition das Amt für Militärkunde in Bonn zu belassen.

Begründung

Ein Umzug stellt haushaltspolitischen Unsinn dar, nur weil Bayern den BND in Pullach behalten will. Da sowieso 1500 Mitarbeiter in Bayern, 1000 Mitarbeiter in Pullach verbleiben sollen, ergibt es überhaupt keinen Sinn die 140 Mitarbeiter nach Pullach zu verlegen. In Bonn befinden sich noch einige Bundeswehrstandorte, zudem hat das Bundesverteidigungsministerium seinen ersten Dienstsitz in der Bundesstadt.. Deshalb ist dieses Vorhaben zu überdenken. Dies würde auf jeden Fall Kosten sparen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.03.2013
Sammlung endet: 30.04.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-5602-049482Auflösung von Standorten der
    Bundeswehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll der Verbleib des Amtes für Militärkunde in Bonn erreicht werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
    Vermeidung eines Umzuges des Amtes für Militärkunde (AMK) mitsamt
    140 Mitarbeitern von Bonn nach Pullach im Landkreis München, dem Sitz des
    Bundesnachrichtendienstes (BND), einige Haushaltskosten sparen würde. Zudem
    befinden sich der erste Dienstsitz des Bundesministeriums für Verteidigung sowie
    noch einige Bundeswehrstandorte in Bonn.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Es handelt sich um eine im Internetportal des Petitionsausschusses veröffentlichte
    Petition, die von 33 Mitzeichnern unterstützt wurde und zu sechs
    Diskussionsbeiträgen geführt hat.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Themenbereich bereits
    in der 17. Legislaturperiode Gegenstand verschiedener parlamentarischer Fragen im
    Deutschen Bundestag war. Verwiesen wird insbesondere auf die Antworten der
    Bundesregierung auf verschiedene Kleine Anfragen (Drucksachen 17/8389,
    17/5692 und 17/5439) sowie auf die Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten

    (Drucksache 17/12050). Die angegebenen Dokumente können unter
    www.bundestag.de aufgerufen und eingesehen werden.
    Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass sich der Deutsche Bundestag fortlaufend
    in den verschiedenen parlamentarischen Gremien mit den strukturellen, sozialen und
    wirtschaftlichen Aspekten des Standortkonzepts befasst. Das Stationierungskonzept
    der Bundeswehr ist Ergebnis einer umfassenden und gründlichen Analyse, in der alle
    relevanten Faktoren in einer ganzheitlichen Betrachtung der Grundprinzipien
    Funktionalität, Kosten, Attraktivität und Präsenz in der Fläche durchgeführt wurden.
    Die Abwägung dieser Faktoren hat dazu geführt, dass es sich bei der Entscheidung,
    das AMK als truppendienstlich personalführende Dienststelle für Angehörige der
    Streitkräfte, die im BND eingesetzt sind, von Bonn nach München zu verlagern, um
    eine strategische Entscheidung des Bundes handelt. Dieser liegen allein
    organisatorische Erwägungen zugrunde, welche einer funktionalen Konzentration zur
    Erhöhung der Effizienz in der Aufgabenerfüllung, insbesondere der Stärkung der
    Kernaufgaben, dienen.
    Die Zusammenführung von Personal am Standort München ermöglicht die
    Bündelung von fachlichem Know-how der dort konzentrierten Fachabteilung unter
    betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten mit dem Ziel der Optimierung von
    Arbeitsabläufen und Ausnutzung von Synergieeffekten.
    Der Ausschuss weist darauf hin, dass die insgesamt mit dieser Konzentration
    gewonnenen personellen Ressourcen es ermöglichen u. a. auch vorgegebene
    Einsparungen zu erzielen.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.Begründung (pdf)

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