An den Universitätsklinika des Landes existieren seit über fünf Jahren Zentren für Seltene Erkrankungen (ZSE). Diese Zentren sind für viele Patienten mit seltenen Erkrankungen der einzige Ort, an dem Experten ihre Erkrankungen kennen und adäquat versorgen. Die ZSEs erhalten bisher für ihre besonderen Leistungen keine Finanzierung.
Begrundelse:
Mit dem Anfang November vom deutschen Bundestag verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, besteht erstmalig die große Chance diesen Zustand zu ändern.
Für eine Finanzierung müssen die ZSEs jedoch zuvor in den Landeskrankenhausplan von Baden Württemberg aufgenommen worden sein, wofür das Sozialministerium als oberste Landesgesundheitsbehörde verantwortlich zeichnet. Verantwortlich für die baden-württembergischen Universitätsklinika ist das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK).
Wir möchten Sie, Frau Ministerin Altpeter, daher im Interesse der zahlreichen PatientInnen mit einer Seltenen Erkrankung dringend ersuchen, in Abstimmung mit dem MWK die Aufnahme der ZSEs in den Landeskrankenhausplan bis zur Landtagswahl am 13. März 2016 zu ermöglichen!
På vegne af alle underskrivere
Tübingen, 17-12-2015 (aktiv bis 16-03-2016)