Aufnahme eines Paragraphen in die HundeVO Schwerin, der Belästigung durch frei laufende Hunde regelt

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Oberbürgermeister Rico Badenschier

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Vetoomus on osoitettu: Oberbürgermeister Rico Badenschier

Aktuell steht in der HundeVo nur, dass eine Gefährdung anderer durch den eigenen Hund verhindert werden muss. Aber die Belästigung Fremder wird dabei außen vor gelassen.
Jogger, Spaziergänger und nicht zuletzt Hundehalter mit ANGELEINTEN Hunden werden erst vom Gesetz geschützt, wenn sie angegriffen werden!
Hier muss klar geregelt werden, dass auch schon das ungefragte Hinlaufenlassen des Hundes zu einem angeleinten Hund oder Passanten ohne Hund eine Belästigung darstellt und mit einer Geldbuße geahndet wird!

Perustelut

Die Hundepopulation steigt seit Jahren rasant an. Es werden immer mehr Hunde auf immer engerem Raum.
Die gegenseitige Rücksichtnahme nimmt leider immer weiter ab, die Ausrede ist oft einfach : "Der tut nix!"
Ob der Hund lieb ist oder nicht, ist doch völlig egal, er hat erzogen zu sein und nicht einfach zu fremden Menschen zu laufen!
Den Hund frei zu anderen laufen zu lassen und das mit "Der tut nix" schön zu reden, ist einfach nur eine andere Umschreibung für "Der hört nicht auf mich".
Um hier etwas Entspannung in die Bevölkerung zu bringen, müsste einfach nur der Paragraph 1 um das Wort "belästigen" erweitert werden. Ein extra Paragraph, der explizit erklärt, dass frei laufende Hunde nicht ungefragt zu angeleinten Hunden laufen gelassen werden dürfen, wäre noch ergänzend sinnvoll.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 09.07.2022
Keräys päättyy: 19.01.2023
Alue: Schwerin
Aihe: Hyvinvointi

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