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La petizione ha contribuito al successo
La petizione ha avuto successo!
La petizione è indirizzata a: Landrat Oliver Quilling
Geht Umweltschutz vor Ortssatzung, im Altstadtbereich der Stadt Langen (Altstadtsatzung)?
Steigende Energiepreise verlangen Maßnahmen. Eine große Energiewende ist schon am Laufen. Eine Möglichkeit erneuerbare Energien für den Hauseigentümer zu schaffen, stellt eine Photovoltaik-Anlage dar.
Laut Hessischer Bauordnung (HBO) sind PV Anlagen nicht genehmigungspflichtig (§63, Anlagepunkt 3.9)
https://www.ingkh.de/fileadmin/ingkh/Recht/HBO/HBO_2018.pdf
- Diese sogenannte „schlichte Genehmigungsfreiheit“ gilt jedoch nicht für folgende Ausnahmefälle: bei denkmalgeschützten Gebäuden und in Gebieten mit Ensembleschutz,
- in Ortsteilen, in denen besondere Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplanvorgaben gelten,
- für Überkopfverglasungen
In der Langener Altstadt gestaltet es sich nicht so einfach, hier gibt es eine Altstadtsatzung (letzte Überarbeitung 12.03.1982).
Bedingt durch die Satzung sind dem Eigentümer aktuell die Hände gebunden eine PV Anlage auf solchen Dächern zu installieren die in erster Reihe stehen, und somit das Altstadtbild verändern.
Da eine solche Regelung mit der aktuellen Energiewende nicht mehr vertretbar ist, sollte die genemigungsfreie Installation von PV Anlagen in die Altstadtsatzung der Stadt Langen aufgenommen werden.
Motivazioni:
Recht auf Umweltschutz
Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
25/04/2022
La petizione termina:
24/06/2022
Regione:
Circondario di Offenbach
Categorie:
Edilizia
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
il 06/08/2022Vielen Dank für die Unterstützung. Die Petition hat, u.a. zu einem guten Kompromiss mit dem Magistrat der Stadt Langen, geführt.
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Änderungen an der Petition
il 26/04/2022
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.