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El proceso de petición ha terminado.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
In den Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mögen Smartphones als ärztlich verordnungsfähig eingegliedert werden. Und zwar befristet während der Corona-Pandemie auf Leihbasis, das heißt die Geräte selbst bleiben Eigentum der Krankenkassen.
Razones.
Da insbesondere von Armut betroffene Menschen, also zumindest alle ALG-II -, Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfängerinnen, sich kaum ein solches Luxusgut leisten können, wird der Wirkungsgrad einer "CORONA-APP" nicht die gewünschte Durchdringungstiefe erreichen können.Auch viele Teilzeitkräfte und Rentnerinnen "an der Armutsgrenze" wollen gar kein Smartphone kaufen. Da gibt es existenziell viel Wichtigeres im Alltag zu bewältigen.Zumal die Betroffenen ohnehin noch zusätzlich zum DSL-Anschluss einen Mobilfunktarif für die Smartphone-Nutzung finanzieren müssten.Wenn es unserer Gesundheitspolitik tatsächlich ernst mit der "CORONA-APP" ist, sollte sie in dieser Fragestellung nicht zaudern, sondern handeln.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
22/06/2020
La petición termina:
11/09/2020
Región:
Alemania
Categoría, Tema: