Aufnahme von Smartphones in den Hilfsmittelkatalog der GKV während der Corona-Pandemie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

7 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

7 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

In den Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mögen Smartphones als ärztlich verordnungsfähig eingegliedert werden. Und zwar befristet während der Corona-Pandemie auf Leihbasis, das heißt die Geräte selbst bleiben Eigentum der Krankenkassen.

Begründung

Da insbesondere von Armut betroffene Menschen, also zumindest alle ALG-II -, Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfängerinnen, sich kaum ein solches Luxusgut leisten können, wird der Wirkungsgrad einer "CORONA-APP" nicht die gewünschte Durchdringungstiefe erreichen können.Auch viele Teilzeitkräfte und Rentnerinnen "an der Armutsgrenze" wollen gar kein Smartphone kaufen. Da gibt es existenziell viel Wichtigeres im Alltag zu bewältigen.Zumal die Betroffenen ohnehin noch zusätzlich zum DSL-Anschluss einen Mobilfunktarif für die Smartphone-Nutzung finanzieren müssten.Wenn es unserer Gesundheitspolitik tatsächlich ernst mit der "CORONA-APP" ist, sollte sie in dieser Fragestellung nicht zaudern, sondern handeln.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.06.2020
Petition endet: 11.09.2020
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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