Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
In den Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mögen Smartphones als ärztlich verordnungsfähig eingegliedert werden. Und zwar befristet während der Corona-Pandemie auf Leihbasis, das heißt die Geräte selbst bleiben Eigentum der Krankenkassen.
Raison
Da insbesondere von Armut betroffene Menschen, also zumindest alle ALG-II -, Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfängerinnen, sich kaum ein solches Luxusgut leisten können, wird der Wirkungsgrad einer "CORONA-APP" nicht die gewünschte Durchdringungstiefe erreichen können.Auch viele Teilzeitkräfte und Rentnerinnen "an der Armutsgrenze" wollen gar kein Smartphone kaufen. Da gibt es existenziell viel Wichtigeres im Alltag zu bewältigen.Zumal die Betroffenen ohnehin noch zusätzlich zum DSL-Anschluss einen Mobilfunktarif für die Smartphone-Nutzung finanzieren müssten.Wenn es unserer Gesundheitspolitik tatsächlich ernst mit der "CORONA-APP" ist, sollte sie in dieser Fragestellung nicht zaudern, sondern handeln.
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Débat
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