Aufwandsentschädigung Grunddienstbarkeit/Nutzungsrecht

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

18 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Auch wenn im Notarvertrag keine Miete/Aufwandsentschädigung vereinbart ist, sollte der Eigentümer des dienenden Grundstück diese vom herrschenden verlangen dürfen, da der Eigentümer des dienenden Grundstück dieses nicht selbst nutzen kann wie er es möchte und auch die Grundsteuer zahlt. Gerade was das Parken und Wegerecht anbelangt, sollte der Eigentümer des dienenden Grundstück dieses Recht grundsätzlich eingeräumt bekommen, da es schließlich schwierig ist einen Notarvertrag zu ändern.

Begründung

Ich habe ein Grundstück mit einem Reihenmittelhaus erworben, das Grundstück war vor dem Kauf ein gesamtes, auf dem ein Reihenmittelhaus und Endhaus steht, der gemeinsame Carport und der Weg zu den beiden Häusern gehört jedoch zu meinem Grundstück, das Reihenendhaus war zur Zeit des Kaufs noch vermietet, da war es verständlich das der Mieter keinen neuen Carport bauen wird auf einem Grundstück welches ihm nicht gehört, doch das Reihenendhaus wurde verkauft, nachdem der Mieter ausgezogen ist und der Passus aus dem Notarvertrag wurde ohne Rücksprache meinerseits einfach übernommen, und in diesem steht leider nicht das ich nun von den neuen Eigentümern Mieter für die Nutzung meines Carports verlangen darf. Die neuen Eigentümer sind auch nicht gewählt Miete zu zahlen, da sie es aktuell rein rechtlich auch nicht müssen. Ich darf auf meinem Grundstück auch keinen Zaun ziehen, da sie ja auch noch ein Wegerecht zum Haus haben, obwohl Sie einen eigenen Zugang zu Ihrem Haus haben, der allerdings außen an Ihrem Grundstück ist. Deshalb finde ich es wichtig das diesbezüglich die Gesetzgebung geändert wird und man als Eigentümer des dienenden Grundstück wenigstens eine Aufwandsentschädigung/Miete verlangen darf.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Christin Meyer, Stralendorf
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.06.2025
Sammlung endet: 25.12.2025
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie: Wohnen

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