329 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass der Freibetrag für Nebenverdienste bei der Ausbildungsföderung (BAföG) angehoben wird.
Αιτιολόγηση
Folgende Begründung:Der "400 Euro Job" ist ab diesem Jahr, also ab Januar 2013, ein "450 Euro Job".Der Freibetrag für das BAföG wurde jedoch nicht angehoben. Sämtliche Unternehmen nutzen diese erhöhte Grenze selbstversändlich aus, um Studenten nun noch weitere Stunden zu beschäftigen. Das wiederum führt dazu, dass Studenten, die sich etwas dazuverdienen möchten oder müssen, teilweise unentgeltllich arbeiten, da das zuviel verdiente Geld an das Amt für Ausbildungsföderung zurückgezahlt werden muss.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
14/01/2013
Η αναφορά τελειώνει:
25/02/2013
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 3-17-30-2130-045327
Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung
Mit der Petition wird die Anhebung des Freibetrages für Einkommen des
Auszubildenden auf 450 Euro monatlich bei Bezug von Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz gefordert.
Seit dem 1. Januar 2013 gelte die Entgeltobergrenze von 450 Euro monatlich für
geringfügige Beschäftigungen nach § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IV). Nach geltender Rechtslage blieben jedoch „Minijobs“ nur bis zu 400 Euro
monatlich als Freibetrag... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.