231 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass es eine individuellere Betrachtung der Bafög Anträge bei schulischen Ausbildungen gibt: Dies muss auch im Bezug auf die enormen schulischen Anforderungen geschehen, die gleichzustellen sind mit einer regulär bezahlten Ausbildung. Zu dem fordern wir eine Einforderung finanzieller Unterlagen, die sich nur auf das letzte halbe Jahr beziehen und nicht wie zur Zeit auf die letzten 2 Jahre.
Raison
Schüler, die schulinterne Berufsausbildungen machen, sind zwar Bafög berechtigt, bekommen aber kaum oder gar keine finanzielle Unterstützung. Der Staat geht davon aus, dass die Eltern der Schüler problemlos die Auszubildenden unterstützen können oder die Schüler selbst nebenbei Geld verdienen können. Dies ist in der Realität jedoch kaum umsetzbar, da die Schüler auf Grund der hohen Anforderungen der schulischen Ausbildung Zeit bedingt nicht dazu in der Lage sind. Diejenigen, die trotzdem arbeiten müssen, werden körperlich und psychisch enorm belastet, so dass sie ernsthaft über einen Abbruch der Ausbildung nachdenken müssen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum die Einnahmen der Eltern von vor 1-2 Jahren ausschlaggebend sind, da in kürzester Zeit eine von Grund auf andere finanzielle Situation in der Familie entstehen kann. Es sollten daher Nachweise der letzten Monate bzw. des letzten halben Jahres eingefordert werden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
20/06/2012
Fin de la pétition:
26/07/2012
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-17-30-2130-038943Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird die Höhe der Schüler-Bedarfssätze bei schulischen Ausbildungen
kritisiert und eine „individuellere Betrachtung“ der BAföG-Anträge gefordert. Zudem
wird gefordert, dass für die Anrechnung des Einkommens der Eltern nur die
Einkommensnachweise des letzten halben Jahres maßgeblich sein sollen.
Schüler, die eine schulinterne Berufsausbildung absolvieren, seien zwar nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anspruchsberechtigt, bekämen aber
kaum eine finanzielle Unterstützung.... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.