Regiune: Germania

Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Kinderbetreuungszuschlag bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag

223 Semnături

Petiția este respinsă.

223 Semnături

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petiția se adresează: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Kinderbetreuungszuschlag, welcher mit dem BAFÖG für Kinder unter zehn Jahren ausgezahlt wird, erweitert wird und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Kinder mit dem BAFÖG entrichtet wird.

motive

Studenten mit Kindern, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, erhalten keinen (!) Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Sie werden gegenüber Studenten mit jüngeren Kindern benachteiligt. Obwohl sie weniger BAFÖG bekommen, müssen sie nach Vollendung des 30. Lebensjahres jedoch monatlich etwa 145 Euro für ihre Krankenversicherung ausgeben. Die Betreuungskosten von Kindern enden nicht, wenn die Kinder zehn Jahre alt werden, sondern nehmen zu. Zudem hat laut § 7 Abs. 1 SGB VIII jedes Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ein Anrecht auf Kinderbetreuung. Beziehen Eltern bis zu diesem Zeitpunkt BAFÖG, so sollte dieses auch den Kinderbetreuungszuschlag beinhalten. Im Klartext bedeutet dies, dass Studenten über 30 Jahren mit Kindern über zehn Jahren, deutlich weniger Einnahmen (!), dafür aber deutlich höhere Ausgaben (!) haben.

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Informații privind petiția

Petiția a început: 06.03.2012
Petiția se încheie: 13.04.2012
Regiune: Germania
categorie:

știri

  • Pet 3-17-30-2130-032325

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die nach dem Bundesausbildungsförderungsge-
    setz für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags geltende Altersgrenze für be-
    rücksichtigungsfähige Kinder von 10 auf 14 Jahre angehoben wird.

    Die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geltende Altersgrenze führe zu
    einer ungerechtfertigten Benachteiligung von Studenten mit Kindern über 10 Jahren
    gegenüber Studenten mit jüngeren Kindern. Zu bedenken sei, dass... mai departe

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