Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Kinderbetreuungszuschlag bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
223 Unterstützende 223 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

223 Unterstützende 223 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Kinderbetreuungszuschlag, welcher mit dem BAFÖG für Kinder unter zehn Jahren ausgezahlt wird, erweitert wird und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Kinder mit dem BAFÖG entrichtet wird.

Begründung

Studenten mit Kindern, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, erhalten keinen (!) Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Sie werden gegenüber Studenten mit jüngeren Kindern benachteiligt. Obwohl sie weniger BAFÖG bekommen, müssen sie nach Vollendung des 30. Lebensjahres jedoch monatlich etwa 145 Euro für ihre Krankenversicherung ausgeben. Die Betreuungskosten von Kindern enden nicht, wenn die Kinder zehn Jahre alt werden, sondern nehmen zu. Zudem hat laut § 7 Abs. 1 SGB VIII jedes Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ein Anrecht auf Kinderbetreuung. Beziehen Eltern bis zu diesem Zeitpunkt BAFÖG, so sollte dieses auch den Kinderbetreuungszuschlag beinhalten. Im Klartext bedeutet dies, dass Studenten über 30 Jahren mit Kindern über zehn Jahren, deutlich weniger Einnahmen (!), dafür aber deutlich höhere Ausgaben (!) haben.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-30-2130-032325

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die nach dem Bundesausbildungsförderungsge-
    setz für den Bezug des Kinderbetreuungszuschlags geltende Altersgrenze für be-
    rücksichtigungsfähige Kinder von 10 auf 14 Jahre angehoben wird.

    Die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geltende Altersgrenze führe zu
    einer ungerechtfertigten Benachteiligung von Studenten mit Kindern über 10 Jahren
    gegenüber Studenten mit jüngeren Kindern. Zu bedenken sei, dass... weiter

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