82 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…--- dass zur Fortsetzung der Bafögzahlungen nach 3,4 oder 5 Semestern die Notwendigkeit einer Prüfung in Abhängigkeit zu der geleisteten Punktezahl steht.So sollte bei einer Durchschnittspunktezahl von 12 von einer Prüfung abgesehen werden.
Razões
Die Voraussetzung für den Bezug von Bafög ist eine finanzielle Bedürfnissituation.Ab einer Punktezahl von 12 ist die Bereitschaft zu einem guten Studienabschluss signalisiert!Eventuelle Willkür seitens der Prüfenden oder eine schlechte Tagesverfassung des zu Prüfenden sind somit ausgeschlossen.Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass bei einer durchschnittlichen Punktezahl von 14 das Studium an einer verpatzten Prüfung und damit der Einstellung des Bafög scheitert.Bei begüteten Studenten spielt es keine Rolle, ob sie sich durch das Studium schleppen oder Interesse zeigen.Eine Chancengleichheit sehe ich hier nicht gegeben!
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Deslizamento destacável com código QR
fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
08/12/2012
Petição termina:
19/01/2013
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 3-17-30-2130-045078Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz nach dem dritten, vierten oder fünften
Semester in Abhängigkeit eines guten Notendurchschnitts zu gewähren und bei einer
Durchschnittspunktezahl von 12 von einer Prüfung ganz abzusehen.
Der Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
setze eine finanzielle Bedürfnissituation voraus. Die durchschnittliche Punktezahl von
12 belege die Bereitschaft des Studierenden, einen guten... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.