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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das 23. BAföG-Änderungsgesetz, dem am 15.10.2010 zugestimmt wurde, neu überarbeitet wird. Insbesondere die Streichungen der Teilerlassmöglichkeiten für besondere Leistung und für schnelles Studium sind zu widerrufen.
Pamatojums
Die Streichung der Teilerlassmöglichkeiten wurde besonders mit dem hohen Vollzugsaufwand begründet. Meines Erachtens sollte es Aufgabe des Staates sein, diesen Vollzugsaufwand zu minimieren, nicht aber die zu vollziehende staatliche Leistung zu eliminieren. Ein weiteres Argument für die Streichung lag in der Befreiung des BAföGs von leistungsabhängigen Komponenten. Doch mit welcher Begündung? Ich bin der Meinung, gerade eine leistungsabhängige Komponente gibt finanziell benachteiligten Studenten die Möglichkeit und Motivation, die durch ein Studium entstehende finanzielle Belastung zu minimieren und kann insofern der "Bildungsgerechtigkeit" dienen.Der Teilerlass für schnelles Studium ist aus eben denselben Gründen zu befürworten. Mit der genannten Gesetzesänderung ist nur einem gedient: dem Staat, der sich Kosten und bürokratischen Mehraufwand sparen möchte. Argumente wie Bildungsgerechtigkeit, Motivation und finanzielle Entlastung finanziell Benachteiligter spielten bei dieser Gesetzesänderung sicher keine entscheidende Rolle. Deshalb plädiere ich dafür, die Teilerlassmöglichkeiten für gute Leistung und schnelles Studium wieder einzuführen.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
23.10.2013
Petīcija beidzas:
04.12.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 3-18-30-2130-001011
Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird die Rücknahme der Streichung des leistungs- und
studiendauerabhängigen Teilerlasses im Bundesausbildungsförderungsgesetz
gefordert.
Die Petentin führt aus, dass mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz die
Teilerlassmöglichkeiten für besondere Leistungen und für ein schnelles Studium
gestrichen worden seien. Die zur Begründung der seinerzeitigen gesetzlichen
Abschaffung vorgetragenen Argumente seien nicht stichhaltig.... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.