Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass vergleichbar zur Impressumpflicht, Ausnahmen für nicht gewerbliche Websites in die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgenommen werden, sodass Betreiber betroffener Websites, anstatt voller Anschrift und Telefonnummer, nur ein Kontaktformular oder E-Mailadresse zur Kontaktaufnahme anbieten müssen.
Reason
In meinen Augen ist die Datenschutz-Grundverordnung eine der größten Errungenschaften der EU in den letzten Jahren. Über die Effektivität in der Realität lässt sich zwar streiten, aber sie ging auf jeden Fall in eine gute Richtung. Leider musste ich persönlich lernen, dass die Verordnung leider auch enorme Bürden und rechtliche Fallstricke mit sich bringt. Im wesentlichen habe ich ein Problem mit einer unglücklichen Verstrickung von bestehenden Telemediengesetz und DSGVO: Die Demaskierung als Betreiber einer privaten oder nicht gewerblichen Webseite.Da allein für IP-Adressen der Datenschutz greifen kann, steht man hier als verantwortlicher in der Pflicht gemäß 13.1.a DSGVO “den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;” mitzuteilen. Soweit mir bekannt wird im restlichen Gesetzestext keine weitereAngabe zum Umfang dieser Kontaktdaten gemacht. Allerdings kennt das Deutsche Telemediengesetz bereits mit der Impressumspflicht eine ziemlich umfassende Erläuterung, die vollständige Anschrift, Telefonnummer etc. umfasst.Im Gegensatz zur Impressumspflicht, die für nicht gewerbliche Seiten entfällt, scheint mich die DSGVO aber über den Umweg des Verantwortlichen entsprechende Auskünfte zu meiner Person zu machen. Hier ein paar Gründe, warum es hier einer Meinung entsprechend der Impressumspflicht, Ausnahmen geben sollte:1. Für Anträge zum Datenschutz ist einem Betreiber 1 Monat Zeit zugesprochen. Beim Impressum geht es darum eine sofortige Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Was hier ganz klar nicht der Fall ist. 2. Wenn ich meine Meinung gemäß Artikel 5 Grundgesetz digital in Schrift verbreiten möchte, habe ich jetzt die Wahl mich zur Zielscheibe für jeden Stalker, Extremisten und so weiter im echten Leben zu machen oder meine Online Identität an eine Social Media Plattform zu verkaufen. Letzteres war ja genau der Grund für die DSGVO. Unter diesen beiden Aspekten sehe ich daher Verbesserungsbedarf in der Umsetzung der Richtlinie, indem diese konkretisiert bei der Auflistung der Kontaktdaten und mit den geforderten Ausnahmen bestückt wird, sofern notwendig.
Debate
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