Verkehr

Ausnahmeregelung für Lastenräder - Anpassung der Beförderungsbedingungen der DB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutsche Bahn AG
3.421 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.421 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 27.11.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

In der Aktualisierung der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn vom 01.08.2019 gibt es einen Passus, der „Sogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) (...) von der Mitnahme“ ausschließt. (Beförderungsbedingungen A.8 Mitnahme von Fahrrädern und Pedelecs)

Unter der Voraussetzung das vorhandene Halterungen und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Rollgurte) genutzt werden, ausreichend Platz vorhanden ist, die sichere Unterbringung gewährleistet ist und das Ein- und Ausladen dem Reisenden obliegt, können für Liegeräder, Tandems und Dreiräder Ausnahmen gemacht werden.

Wir fordern, dass diese Ausnahmen unter den gleichen Bedingungen auch für Lastenräder gelten und die Beförderungsbedingungen dahingehend geändert werden.

Begründung

  1. Die Deutsche Bahn selbst beschreibt Cargo Bikes / Lastenräder in ihrem Internetauftritt als „eine umweltfreundliche Alternative zu den herkömmlichen Fahrzeugen, wie Transportern oder LKW. (...) Sie sorgen nicht nur für weniger Verkehrslärm auf den Straßen, sondern reduzieren gleichzeitig den Schadstoffausstoß.“ Etwas auf der einen Seite zu befürworten und auf der anderen Seite auszuschließen scheint nicht nur widersprüchlich, sondern ist auch ein Rückschritt im Zeitalter moderner, urbaner Mobilität, in der immer mehr Menschen versuchen, mit Hilfe von Cargo Bikes und öffentlichen Verkehrsmitteln auf das Auto zu verzichten. Gleichzeitig hinterlässt es den schalen Beigeschmack der Frage, ob die DB Lastenräder nur vom Transport ausschließt, um ihr eigenes Sharing-Programm zu unterstützen.

  2. Die Ausmaße eines Tandems mit einer üblichen Länge zwischen 2,10m und 2,50m und einer (Lenker-/Sitz-)Breite von ca. 60-80cm unterscheidet sich nicht von den Maßen der meisten Lastenräder mit einer üblichen Länge zwischen 2m und 2,60m und ca. 60-80cm Breite. (Die Standart-Lastenräder sind nicht breiter als die Lenker aller anderen Fahrräder.)

  3. Wir unterstützen, dass die Sicherheit während des Transport definitiv gegeben sein muss! Hier haben Lastenräder den Vorteil, dass ihre Standsicherheit durch ihre Bauart und ihren Ständer darauf ausgerichtet ist, auch unter Last größtmögliche Stabilität zu gewährleisten. Sie sind hier also anderen Rädern gegenüber im Vorteil, was eine Ausgrenzung noch unverständlicher erscheinen lässt.

  4. Lastenräder im Bahnverkehr werden hauptsächlich von jungen Familien und umweltbewussten Personen genutzt, die bewusst auf ein Auto verzichten. Durch obigen Passus werden sie mutwillig ausgegrenzt und in ihrer Mobilität eingeschränkt. Im Zeitalter des Kilmawandels sollte ein angeblich familienfreundliches Unternehmen wie die Deutsche Bahn jedoch besonders diesen Personenkreis unterstützen statt behindern!

Aus diesen Gründen bitten wir um Unterstützung für unseren Antrag. Einerseits durch eure Unterschrift, andererseits durch aktiven Protest, bis die Deutsche Bahn obigen Passus ändert, indem ihr mit und ohne Lastenrad, wann immer es euch möglich ist, auf Alternativen zur DB umsteigt, die den Transport von Lastenrädern zulassen: Nord-West-Bahn, FlixTrain, Metronom und ähnliche Eisenbahnkonkurrenten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Eine Verkehrswende kann nur gelingen, wenn die Möglichkeiten ein Auto zu ersetzen auch gegeben und so komfortabel wie möglich sind. Dafür sollte nicht nur mehr Platz für Fahrräder in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeräumt werden, sondern Lastenräder die viel von Familien verwendet werden, ihren selbstverständlichen Platz haben. Ansonsten bietet der Familien-SUV einfach zu viele Vorteile...

Petition ist realitätsfern. Eine DB-Regelung muss verbindlich sein für alle Züge und Strecken. „Wenn Platz ist” ist keine Regelung die umsetzbar ist. Was passiert, wenn an Haltestelle 1 „Platz ist“, an Haltestelle 2 viele Radler rein wollen? (zb Züge an Ostsee)

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