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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ich fordere, eine verpflichtende Angabe des Verkäufers unter "Verwendungszweck" bei Kontoabbuchungen.
Begründung
Bei den Kontoabbuchungen nach bargeldlosen Zahlungen über Kredit/Debitkarten oder Onlinezahlungsdiensten, geht aus dem Verwendungszweck sehr oft nicht hervor, um welchen Einkauf es sich handelt.
Konkret wurde eine Essenslieferung geordert, bei der Abbuchung stand im Verwendungszweck nicht der Name des Restaurants, sondern ein mir zunächst unbekannter Zahlungsdienstleister. Ich hatte Probleme zu erkennen, ob es sich um eine rechtmäßige Abbuchung handelt. Daher halte ich es für erforderlich, dass zwingend als erste Angabe im Verwendungszweck der mir als Käufer bekannte Verkäufer aufgeführt wird.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
25.11.2020
Sammlung endet:
24.01.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Wirtschaft