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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Änderung der Angabe "Name" zu "Familienname" auf dem bundesdeutschen Personalausweis, so wie es im Personalausweisgesetz unter § 5 Absatz 2 gesetzlich vorgesehen ist.
Razones.
Nach § 5 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) ist die gesetzlich festgelegte Angabe Familienname und Geburtsname. Seit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat befindet sich lediglich die Angabe "Name" dort. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben des Personalausweisgesetzes, welche eindeutig festgelegt worden sind.Zitat § 5 Absatz 2 PAuswG:(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:1. Familienname und Geburtsname,2. Vornamen,.... Da jeder Mensch mit seiner Geburt einen Geburts- bzw ebenso Familiennamen bekommt, hat auch jeder Mensch ein gesetzliches und menschliches Anrecht, in bundesdeutschen Ausweisen und Papieren mit der rechtlich und gesetzlich korrekten Vorgabe benannt zu werden. Wobei Vereinfachungsgründe aufgrund der rechtlichen, gesetzlichen und individualistischen Stellung jeder einzelnen Person hierbei nicht tragfähig sind.
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Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
18/03/2016
La petición termina:
28/04/2016
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 1-18-06-2101-031509Ausweise
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird unter Bezugnahme auf § 5 Absatz 2 Personalausweisgesetz eine
Änderung der Angabe „Name“ in „Familienname“ im bundesdeutschen
Personalausweis gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass nach § 5
Absatz 2 Nummer 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) als gesetzlich
festgelegte Angabe für den Personalausweis der „Familienname und Geburtsname“
vorgesehen sei. Seit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat
befinde sich dort lediglich die Angabe „Name“. Dies verstoße... Más.