Bölge : Almanya

Ausweise - Änderung der Angabe "Name" zu "Familienname" auf dem Personalausweis (gemäß § 5 Absatz 2 PAuswG)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Änderung der Angabe "Name" zu "Familienname" auf dem bundesdeutschen Personalausweis, so wie es im Personalausweisgesetz unter § 5 Absatz 2 gesetzlich vorgesehen ist.

Gerekçe

Nach § 5 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) ist die gesetzlich festgelegte Angabe Familienname und Geburtsname. Seit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat befindet sich lediglich die Angabe "Name" dort. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben des Personalausweisgesetzes, welche eindeutig festgelegt worden sind.Zitat § 5 Absatz 2 PAuswG:(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:1. Familienname und Geburtsname,2. Vornamen,.... Da jeder Mensch mit seiner Geburt einen Geburts- bzw ebenso Familiennamen bekommt, hat auch jeder Mensch ein gesetzliches und menschliches Anrecht, in bundesdeutschen Ausweisen und Papieren mit der rechtlich und gesetzlich korrekten Vorgabe benannt zu werden. Wobei Vereinfachungsgründe aufgrund der rechtlichen, gesetzlichen und individualistischen Stellung jeder einzelnen Person hierbei nicht tragfähig sind.

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Haberler

  • Pet 1-18-06-2101-031509Ausweise
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird unter Bezugnahme auf § 5 Absatz 2 Personalausweisgesetz eine
    Änderung der Angabe „Name“ in „Familienname“ im bundesdeutschen
    Personalausweis gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass nach § 5
    Absatz 2 Nummer 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) als gesetzlich
    festgelegte Angabe für den Personalausweis der „Familienname und Geburtsname“
    vorgesehen sei. Seit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat
    befinde sich dort lediglich die Angabe „Name“. Dies verstoße... daha ileri

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