Ausweise - Eintragung von Begleitpersonen im Reisepass von Kindern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

153 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

153 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Eintragung autorisierter Begleitpersonen in den Reisepass von Kindern.

Begründung

Es sollte grundsätzlich möglich sein, dass die/der Erziehungsberechtigte(n) eines Kindes Personen benennen können, in deren Obhut sich das Kind befinden darf bzw. mit denen das Kind verreisen darf. Diese Personen müssen in den Reisepass des Kindes eingetragen werden, um beispielsweise die Entführung des Kindes zu verhindern.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.01.2012
Sammlung endet: 07.03.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-2101-033034Ausweise
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Eintragung autorisierter Begleitpersonen in den Reisepass
    von Kindern begehrt.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Dazu liegen 153 Mitzeichnungen und 18 Diskussionsbeiträge vor. Der
    Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
    Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, es müsse den
    Erziehungsberechtigten eines Kindes grundsätzlich ermöglicht werden, Personen
    benennen zu können, in deren Begleitung die Kinder verreisen dürfen. Diese
    Personen sollten im Reisepass des Kindes eingetragen werden, damit z. B.
    Kindesentführungen verhindert werden könnten. In diesem Zusammenhang werde
    als Vorbild auf die Praxis von Kindertagesstätten hingewiesen, die Listen mit
    Abholberechtigung führen würden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums des Innern eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden
    Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass § 4 des Passgesetzes festlegt, welche
    Einträge ein Reisepass zwingend enthalten muss.

    Darüber hinaus gehende weitere Angaben können auf den Seiten „amtliche
    Vermerke" hinzugefügt werden. Hierbei sind jedoch nur Einträge zulässig, die von
    Amts wegen erforderlich sind, wie z. B. der Vermerk „gilt nicht für die Ausreise aus
    dem Gebiet der BRD".
    Diese Erforderlichkeit ist beim Antrag einer berechtigten Person grundsätzlich nicht
    vorhanden, auch wenn der entsprechende Eintrag in der ersten Betrachtung einen
    Sicherheitsgewinn erweckt, da für Grenzbehörden sofort erkennbar wäre, ob das
    Kind mit einer bestimmten Person verreisen darf.
    Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Ausschuss fest, dass
    derartige allgemeine Einträge einer berechtigten Person vielmehr einen Verlust an
    Sicherheit und eine größere Gefahr für Kindesentführungen bergen, da nicht
    erkennbar ist, ob die Berechtigung nur für einen bestimmten Fall (z. B. Urlaubsreise
    in einem bestimmten Zeitraum) dient oder aber zeitlich unbeschränkt gilt. Insofern
    könnte eine berechtigte Person jederzeit mit einem Kind verreisen, auch wenn die
    Eltern oder Sorgeberechtigten dies derzeit nicht wünschen. Dies wäre nur durch
    befristete Berechtigungen zu lösen, die jedoch einen erheblichen Bürokratieaufwand
    beim Bürger und in der Verwaltung verursachen würden.
    Insofern spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, an der gegenwärtigen Praxis
    festzuhalten, wonach weder Bezugspersonen des Kindes, wie z. B. die Eltern, noch
    sonstige berechtigte Personen in den Pass eingetragen werden. Solche
    Eintragungen sind für die sicherere Identifizierung des Kindes nicht erforderlich und
    tragen darüber hinaus nicht zu einem zusätzlichen Schutz bei.
    Der Ausschuss empfiehlt bei Auslandsreisen, in denen Kinder nicht durch ein
    Elternteil begleitet werden, die Einwilligung der Eltern bzw. des anderen Elternteils in
    schriftlicher Form beizufügen.
    Nach den vorangegangenen Ausführungen hält der Ausschuss die geltende
    Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung
    auszusprechen.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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