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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass der Name der Eltern des Kindes mit im Kinderreisepass steht.
Αιτιολόγηση
Für unverheiratete Alleinerziehende, deren Kinder den Nachnamen des Vaters tragen, besteht nur durch Vorlage der Geburtsurkunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass man mit dem eigenen Kind verreisen kann. D.h. am Flughafen muss man neben dem eigenen Reisepass, dem Reisepass des Kindes auch noch die Geburtsurkunde vorlegen, um nachzuweisen, dass man Mutter des eigenen Kindes ist.Im Falle einer erneuten Heirat des Vaters und wenn die neue Frau dessen Nachnamen annimmt, würde diese problemlos das Kind mitnehmen können, während die Mutter immer in der Nachweispflicht ist.Im Kinderausweis MUSS also der Name der Eltern vermerkt sein, um solche Probleme auszuschließen.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
28/08/2012
Η αναφορά τελειώνει:
09/10/2012
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 1-17-06-2101-042151Ausweise
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Name der Eltern im Kinderreisepass
zum Nachweis der Elternschaft eingetragen werden muss.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, für unverheiratete
alleinerziehende Mütter, deren Kinder den Nachnamen des Vaters tragen würden,
bestehe nur durch die Vorlage der Geburtsurkunde die Möglichkeit des Nachweises,
mit dem eigenen Kind zu verreisen. Am Flughafen müsse man neben dem eigenen
Reisepass und dem Reisepass des Kindes zusätzlich die Geburtsurkunde vorlegen,
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