Région: Allemagne

Ausweise - Wegfall der Gebühren für Ersatzdokumente bei aktenkundigem Verlust/Diebstahl des Personalausweises oder Reisepasses

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
53 Soutien 53 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

53 Soutien 53 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dafür Sorge zu tragen, dass bei Verlust des Personalausweises oder Reisepasses durch Diebstahl, der durch eine Strafanzeige bei der Polizei aktenkundig geworden ist, keine Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzdokuments erhoben werden.

Raison

Eine Bank darf nicht grundsätzlich Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte verlangen. So hat es am 20.10.2015 der Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2015, - XI ZR 166/14 – entschieden. Somit erklärt der Bundesgerichtshof die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen einer Bank für unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucher­schutz­verbands entschieden, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen einer Bank unwirksam ist. Die beklagte Bank des zugrunde liegenden Streitfalls verwendet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis in Bezug auf Zahlungsverkehrskarten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine "Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)" 15 Euro beträgt und dieses Entgelt "nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat."Der Bundesgerichtshof hat der Unterlassungsklage, die in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben war, auf die Revision des Klägers stattgegeben. Zur Begründung führte er aus, dass die angegriffene Klausel der gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht standhalte.Da bei Taschendiebstahl nicht nur die Bankkarte gestohlen wird, sondern unter Umständen auch die Ausweispapiere, sollten die Betroffenen nicht noch zusätzlich mit den Kosten für die Ausstellung der Ersatzdokumente belastet werden.

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Actualités

  • Pet 1-18-06-2101-026105

    Ausweise


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass bei Verlust des Personalausweises oder
    Reisepasses durch Diebstahl, der durch eine Strafanzeige bei der Polizei
    aktenkundig geworden ist, keine Gebühren für die Ausstellung eines
    Ersatzdokumentes erhoben werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
    (BGH) zur Unwirksamkeit von Entgeltklauseln für die Ausstellung von Ersatzkarten
    von Geldinstituten Bezug... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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