Ausweise - Wegfall der Gebühren für Ersatzdokumente bei aktenkundigem Verlust/Diebstahl des Personalausweises oder Reisepasses

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
53 Unterstützende 53 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

53 Unterstützende 53 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dafür Sorge zu tragen, dass bei Verlust des Personalausweises oder Reisepasses durch Diebstahl, der durch eine Strafanzeige bei der Polizei aktenkundig geworden ist, keine Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzdokuments erhoben werden.

Begründung

Eine Bank darf nicht grundsätzlich Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte verlangen. So hat es am 20.10.2015 der Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2015, - XI ZR 166/14 – entschieden. Somit erklärt der Bundesgerichtshof die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen einer Bank für unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucher­schutz­verbands entschieden, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen einer Bank unwirksam ist. Die beklagte Bank des zugrunde liegenden Streitfalls verwendet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis in Bezug auf Zahlungsverkehrskarten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine "Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)" 15 Euro beträgt und dieses Entgelt "nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat."Der Bundesgerichtshof hat der Unterlassungsklage, die in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben war, auf die Revision des Klägers stattgegeben. Zur Begründung führte er aus, dass die angegriffene Klausel der gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht standhalte.Da bei Taschendiebstahl nicht nur die Bankkarte gestohlen wird, sondern unter Umständen auch die Ausweispapiere, sollten die Betroffenen nicht noch zusätzlich mit den Kosten für die Ausstellung der Ersatzdokumente belastet werden.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-2101-026105

    Ausweise


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass bei Verlust des Personalausweises oder
    Reisepasses durch Diebstahl, der durch eine Strafanzeige bei der Polizei
    aktenkundig geworden ist, keine Gebühren für die Ausstellung eines
    Ersatzdokumentes erhoben werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
    (BGH) zur Unwirksamkeit von Entgeltklauseln für die Ausstellung von Ersatzkarten
    von Geldinstituten Bezug... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern