Região: Alemanha
Energia

Autonomie 100 % Erneuerbare Energien per Gesetz

A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
884 Apoiador 881 em Alemanha

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  1. Iniciado 2021
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Aufhebung des ökonomischen Zwangs der Vermischung erneuerbarer mit Energie aus Atomkraftwerken und fossilen Energieträgern

Mit einem Autonomie-Gesetz für Erneuerbare Energien muss physikalische und ökonomische Trennung von fossilen Energien und Strom aus Atomkraftwerken legalisiert werrden, um Klimaschutz zu gewährleisten und auf Rohstoffkosten für die Energieversorgung zu verzichten.

Entwurf

Gesetz für Autonomie 100 % regenerative Energieversorgung 

§ 1 Zweck des Gesetzes: Dezentrale, lokale und regionale Energieversorgung mit 100 % regenerativen Energien 

§ 2 Anwendungsbereich: Das Gesetz regelt Errichtung, Betrieb, und Nutzung autonomer Anlagen zur Gewinnung und Speicherung regenerativer Energien aus Sonnenstrahlung, Wind, Biogasanlagen, Erdwärme und Gezeiten. 

§ 3 Begriffsbestimmungen:

regenerative Energie:  Energie, aus zeitnaher Sonnenstrahlung, Wind, Biomasse, Erdwärme und Gezeiten 

Schadstoffenergie: Strom aus Atomkraftwerken und Energie aus Kohle, Erdöl, Erdgas 

100 % regenerative Energie: schadstofffreie Energie 

nuklear/fossile Energie:  Energie aus Kernspaltung, Kernfusion, Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf 

Energieautonomie:   von internationalen und nationalen Verbundnetzen unabhängige dezentrale  Energieversorgung aus regenerativen Quellen 

Gebrauchsenergien: Arbeitsenergie für Haushalt, Landwirtschaft, gewerblichen und industriellen Bedarf aus unterschiedlichen Sektoren, wie Wärmeenergie, Elektroenergie, chemische Energie, kinetische Energie, Lichtenergie 

Energiekooperativen:  Energieerzeuger- und Verbrauchergemeinschaften regenerativer Energien 

Bürgerenergie: 100 % regenerative Energie, deren Austausch untereinander keiner Zwischenhändler bedarf 

Energiemarktwirtschaft:  nicht planbare, angeblich vom Markt diktierte Energieversorgung                                                                              

§ 4 Allgemeine Vorschriften: (1) Für autonome Energiekooperativen gilt als  Mengen- und Zuwachsbeschränkung regenerativer Energien nur der günstigste Erhaltungszustand der biologischen Vielfalt. (2) Ausschreibungen als Teil des Genehmigungsverfahrens entfallen für Anlagen autonomer regenerativer Energieversorgung. (3) Autonom erzeugte Arbeitsenergien aus regenerativen Quellen unterliegen keiner Steuer- und Abgabenpflicht. (4) Die Umsatzsteuerpflicht ist mit Besteuerung der Investitionskosten und in Anspruch genommenen Dienstleistungen abgegolten. (5) Technische Neuerungen zur Rationalisierung und Beschleunigung der Nutzung regenerativer Energiequellen dürfen nicht durch Patente blockiert werden.Kostenlose Nachnutzung von Technologien zur Rationalisierung von Energieumwandlung und -speicherung müssen gewährleistet sein. (6) Für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung regenerativer Energien gelten die allgemeinen technischen Sicherheits- und Qualitätsstandards. 

§ 5 autonome Netze mit 100 % regenerativen Energien: (1) Energiekooperativen haben das Recht in ihrem Bereich vorhandene Netze zu kaufen oder zu pachten. (2) Besitzer sind verpflichtet, Teilbereiche ihrer Verteilnetze an Kooperativen zu verkaufen oder zu verpachten, sofern sie damit von Anteilen nuklear/fossiler Energien bereinigt werden. 

§ 6 Investitionen und Dienstleistungen (1) Mitglieder autonomer Kooperativen handeln Vergütung erbrachter individueller Leistungen untereinander ohne staatliche Reglementierung aus. (2) Städte und Kommunen veröffentlichen in vierteljährlichen Zeitabständen Register ihrer Energiekooperativen und deren aktuelle Durchschnittserzeuger- und Verbraucherkosten. Mit Information über Vorteile bürgerbeteiligter Versorgung mit 100 % regenerativen Energien ist deren Wachstum zu beschleunigen.  

§ 7 Vernetzung von Kooperativen: Vernetzung von Kooperativen erfordert Netzsynchronisation der Stromnetze und Beibehaltung zeitlich ausgeglichene Gesamtbilanz von Erzeugung und Verbrauch. 

§ 8 Kennzeichnungspflicht kommerzieller öffentlicher Energiequellen: Kommerzielle öffentliche Energiequellen wie beispielsweise Ladesäulen für Elektroantriebe von Fahrzeugen und Schiffen, die keine Anteile von Atomenergie und Strom aus fossilen Energieträgern enthalten, sind mit der Aufschrift zu kennzeichnen: „Diese Energiequelle ist klimaneutral!“ 

§ 9 Geltungsbereich: Bestehende Verträge zur Einspeisung von Elektroenergie aus Windkraft- und PV-Anlagen in das öffentliche Verbundnetz werden von diesem Gesetz nicht berührt.

Eine kommentierte Version dieses Gesetzentwurfes kann beim Petenten abgefordert werden.

Razões

Mit Emissionszertifikaten sind die Ziele des Pariser Klimagipfels nicht erreichbar, bevor die Erderhitzung unumkehrbar wird. Erweiterung der Importe fossiler Energieträger (Erdgas eingeschlossen) bindet Steuergelder, die wirkungsvoller für Speicherung regenerierbaren Energien einsetzbar sind.

Energieversorgung wird von der Bundesregierung als Bestandteil sozialer Marktwirtschaft propagiert. Sie verschweigt, dass Energiemärkte als Ursache der Klimaerhitzung, kriegerischer Konflikte und Massenflucht alles andere als sozial sind.

Weltweit werden Energiemärkte von fossilen Energieträgern und Atomkraftwerken beherrscht. Sie sind mit Kosten für Erschließung der Quellen, für Folgen von Schadstoffemissionen, Umweltzerstörung, Ferntransport, Militär und Kriegsfolgen verbunden. Diese Kosten werden nicht bzw. nur unvollständig erfasst. Wenn überhaupt, werden sie nur zu einem Bruchteil den Verursachern angelastet.

CO2-Bepreisung belastet die Bevölkerung mit Preiserhöhungen für Benzin, Diesel, Heizöl und Heizgas. Sie lenkt vom Erfordernis zur Umstellung auf dezentrale kooperative Energieversorgung ab und ist zum Ausgleich sozialer Verwerfungen mit aufwendiger Bürokratie verbunden.

Mit geltender Gesetzgebung ist es der Lobby von Konzernen per Gesetz bereits gelungen, regenerative Energien mit teuren Schadenergien zu vermarkten.     Sonne und Wind sind kostenlose Energiequellen zur Daseinsvorsorge und keine Marktware! Gespeichert sind sie in vielen Wandlungsformen Grundlage von tages- und jahreszeitlichen Schwankungen unabhängig.

Sämtliche Fakten sprechen dafür, dass der Klimawandel nur mit ökonomischer Verödung des Energiemarktes und nur mit gemeinnütziger kooperativer regenerativer Energieversorgung verhindert bzw. eingeschränkt werden kann. Das Wissen über die technischen Mittel ist verfügbar und eröffnet sozialer Marktwirtschaft neue Chancen.

Muito obrigado pelo seu apoio, Dieter Brendahl De Cottbus
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Novidades

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    Die bei OpenPetion erfolgten Unterschriften werden vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nicht anerkannt. Zahlreiche Mitunterzeichnerunterschriften für das Petitionsanliegen sind hier auch von den bei openPetition bereits erfolgten erwünscht, um vom Petitionsausschuss anerkannt zu werden.

  • Dem Petitionsausschuuss liegt der Gestzentwurf vor.

    Link zur Petition:
    epetitionen.bundestag.de/PETITIONEN7_20217_08/_20/petitionen_125665.nc.html

    Text der Petition

    Mit der Petition wird gefordert, uneingeschränkt autonome Selbstversorgung mit 100 % erneuerbaren Energien per Gesetz zu legalisieren. Mit Konkurrenz zwischen 100 % regenerativer Energieversorgung einerseits und marktwirtschaftlicher Versorgung mit klimaschädlichen Energien andererseits soll verhindert werden, dass kostenlose natürliche Energien per Gesetz vermarktet werden müssen.

    Begründung

    Im deutschen Energierecht fehlen Regeln, die Hemmnisse des Austausches fossiler mit regenerativen Energien beseitigen. Haupthemmnis ist der Zusammenschluss fossiler mit regenerativen... avançar

An die openPetition-Redaktion: Hier werden Äpfel und Birnen verwechselt. Äpfel = Energie, Birnen = Elektrische Energie Der Petitionstitel sowie seine Beschreibung sprechen von Energie. Der zitierte Vorreiter Kalifornien hat sich auf ELEKTRISCHE Energie bis 2045 100% erneuerbar festgelegt. Die meisten deutschen Zeitungsartikel haben schlampig recherchiert bzw. abgeschrieben. Fazit: Petition korrigieren auf "100% erneuerbarer Strom bis 2045"

2045 ist zu spät, wenn per Gesetz ein Ziel für 2045 festgeschrieben wird macht die Regierung die nächsten zehn Jahre einfach weiter wie bisher. Die Forderung sollte 2035 sein, das ist auch wirtschaftlich sinnvoll, da Erneuerbare Energien + Speicher ab ca. 2025 deutlich billiger sein werden als jede andere Art der Energieerzeugung.

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