Bagrat und seine Familie müssen bleiben! - Schwerstbehindertes Kind von Abschiebung bedroht.

Petition richtet sich an
Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis, Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen

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1.500 für Sammelziel

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Petition richtet sich an: Ausländerbehörde Rhein-Sieg-Kreis, Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen

Bagrat und seine Familie sind akut von einer Abschiebung nach Georgien bedroht, da dies von Deutschland als „sicheres Herkunftsland“ definiert wird. Doch Bagrat ist schwerstmehrfachbehindert - er ist blind und hat eine Körperbehinderung. In Georgien gibt es keine Schule und keine Therapiemöglichkeiten für ihn.
Seit Bagrats Ankunft in Deutschland vor zwei Jahren und seiner Einschulung an einer Förderschule ist Bagrat emotional und gesundheitlich aufgeblüht - er lacht wieder, kommuniziert mit seinen neu gewonnenen Freunden immer mehr auch auf Deutsch, tanzt mit Hilfe gerne zu Musik und singt fröhlich mit. 

Die Mutter von Bagrat schwärmt von seinen Fortschritten, die er auch mithilfe von verschiedenen Therapien in Deutschland erreicht hat. „Den motorischen Stand, den er jetzt bereits in zwei Jahren geschafft hat, hätte er in Georgien nie erreichen können!“ Ein besonderes Highlight war für sie das Schulfest seiner Förderschule, wo Bagrat fröhlich mit der Unterstützung seiner Lehrerinnen mit den anderen Kindern tanzte. Solche Erlebnisse konnte sie Bagrat in Georgien nicht ermöglichen.

Außerdem schwebt in Georgien die ständige Angst vor einem Einmarsch Russlands über der Familie - mit einem schwerstmehrfachbehinderten Kind eine Flucht vor Krieg auf sich zu nehmen, bereitet Bagrats Mutter extreme Sorge. Für seine Freunde und die Menschen, die Bagrat und seine Familie kennen, ist daher klar: Bagrat muss bleiben! 

Siehe auch :
https://www.express.de/koelner-umland/abschiebe-drama-blinder-junge-12-soll-raus-aus-deutschland-1120965
https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/lohmar/familie-mit-schwerbehindertem-sohn-droht-abschiebung-aus-lohmar-nach-georgien-3-1120750

Begründung

Bei allen ausländerrechtlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, gilt laut Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention: "Das Wohl des Kindes ist vorrangig zu berücksichtigen." Gerade bei einem Kind mit schwerer Behinderung ist das Kindeswohl eng verknüpft mit medizinischer Versorgung, therapeutischer Unterstützung, emotionaler Stabilität und vertrauter Umgebung.

In Deutschland gilt außerdem das Leitprinzip der Inklusion. Jeder Mensch - unabhängig von Herkunft, Behinderung oder sozialem Status - soll gleichberechtigt an Bildung und Gemeinschaft teilhaben können. Die Abschiebung eines schwertsbehinderten Kindes, das hier integriert ist und gefördert wird, steht in direktem Widerspruch zu den oben aufgeführten Grundgedanken. Diese Petition soll Gesellschaft und Politik daran erinnern, dass Inklusion nicht an Grenzen enden darf. Sie ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Johannes Heyen, Köln
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.10.2025
Sammlung endet: 11.04.2026
Region: Rhein-Sieg-Kreis
Kategorie: Migration

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