Bahnübergang St2216, Hainsfarth

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청원서는 다음 주소로 보내집니다.
Straßenbauamt Augsburg

2,039 서명

청원 수신자가 응답하지 않았습니다.

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  1. 시작됨 2020
  2. 컬렉션 완료
  3. 제출된
  4. 대화
  5. 실패한

청원서는 다음 주소로 보내주시기 바랍니다. Straßenbauamt Augsburg

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter

„Hainsfarth steht auf – wir lassen uns unseren Bahnübergang nicht wegnehmen!“,

unter diesem Motto stellt sich die Gemeinde Hainsfarth gegen die beantragte Schließung unseres Bahnübergangs Heimostraße. Wie bereits an der Bürgerversammlung angekündigt wird die Gemeinde Hainsfarth alles unternehmen, um unseren Bahnübergang Heimostraße zu erhalten.

이유

„Wir werden unsere Hauptzufahrt nach Hainsfarth nicht kampflos aufgeben“, dieses wurde auch in der letzten Gemeinderatsitzung einstimmig beschlossen.

Diese Verbindung ist nicht nur von historischer Bedeutung, sondern verbindet unsere Region mit unseren Fränkischen Nachbar. Die angesprochene innerörtliche Verlegung der Staatsstraße ist verkehrstechnisch nicht umsetzbar.

Eine seit dem 11. Jahrhundert bestehende Verbindung zu schließen um eine Reaktivierung einer Bahnstrecke aus finanziellen Gründen mit zu ermöglichen, ist für die Gemeinde Hainsfarth nicht akzeptabel.

Dabei sind wir besonders auf Ihre aller Mithilfe und Unterstützung angewiesen. Wer sich direkt mit einbringen möchte kann sich bei mir melden. Wir Hainsfarther benötigen zusätzlich auch die Unterstützung unseres umliegenden Nachbarn.

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2020. 07. 24.
수집 종료: 2020. 10. 23.
지역: Landkreis Donau-Ries
범주: 교통

소식

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Mitte April 2021 erhielten wir von der Regierung von Oberbayern den Antrag der Fa. Bayernbahn Betriebsgesellschaft GmbH für die Änderung des Bahnübergangs die wir hier im Detail mitteilen möchten:

    Plangenehmigungsverfahren zur Änderung des Bahnübergangs in km 14,9 der Strecke 5330 Nördlingen-Gunzenhausen; Staatsstraße 2216
    Punkt 1: Vorgesehene Änderung:
    a) Die Staatsstraße 2216 bleibt unverändert bestehen.
    b) Die noch vorhandenen Reste der alten mechanischen Schrankenanlage werden zurückgebaut
    c) Die je Fahrtrichtung rechts stehendenden Andreaskreuze Z 201 werden zurückgebaut und durch 4 Andreaskreuze Z 201, beidseitig, ersetzt.
    d) Die Beschilderung und Markierung wird gemäß BÜV-NE (Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen) ausgeführt.

    Punkt 2: Sicherheitstechnische Bewertung
    Gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dürfen auf eingleisigen Nebenbahnen bei mäßigem Verkehr durch die Übersicht in Verbindung mit hörbaren Signalen gesichert werden. Die Bewertungsspanne für „mäßigen Verkehr“ liegt bei 100 bis 2.500 Kfz täglich. Somit ist die Sicherung durch Übersicht und hörbare Signale grundsätzlich zulässig.

    Die Gemeinde Hainsfarth begrüßt die Änderung der Sicherungsart des Bahnübergangs „St2216/Heimostraße“ i.S.d. Allgemeinen Eisenbahngesetzes. In Anbetracht der momentanen Situation und einer in Aussicht stehenden Reaktivierung der Hesselbergbahn sollte der Bahnübergang unbedingt mit Halbschranken versehen werden.
    Im Interesse einer zukunftsfähigen Lösung für eine reaktivierte Strecke plädiert die Gemeinde Hainsfarth daher, den Bahnübergang „St 2216“ wieder mit Halbschranken zu versehen.

    Weitere Informationen folgen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Engelhardt
  • Mitte April 2021 erhielten wir von der Regierung von Oberbayern den Antrag der Fa. Bayernbahn Betriebsgesellschaft GmbH für die Änderung des Bahnübergangs die wir hier im Detail mitteilen möchten:

    Plangenehmigungsverfahren zur Änderung des Bahnübergangs in km 14,9 der Strecke 5330 Nördlingen-Gunzenhausen; Staatsstraße 2216
    Punkt 1: Vorgesehene Änderung:
    a) Die Staatsstraße 2216 bleibt unverändert bestehen.
    b) Die noch vorhandenen Reste der alten mechanischen Schrankenanlage werden zurückgebaut
    c) Die je Fahrtrichtung rechts stehendenden Andreaskreuze Z 201 werden zurückgebaut und durch 4 Andreaskreuze Z 201, beidseitig, ersetzt.
    d) Die Beschilderung und Markierung wird gemäß BÜV-NE (Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen) ausgeführt.

    Punkt 2: Sicherheitstechnische Bewertung
    Gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dürfen auf eingleisigen Nebenbahnen bei mäßigem Verkehr durch die Übersicht in Verbindung mit hörbaren Signalen gesichert werden. Die Bewertungsspanne für „mäßigen Verkehr“ liegt bei 100 bis 2.500 Kfz täglich. Somit ist die Sicherung durch Übersicht und hörbare Signale grundsätzlich zulässig.

    Die Gemeinde Hainsfarth begrüßt die Änderung der Sicherungsart des Bahnübergangs „St2216/Heimostraße“ i.S.d. Allgemeinen Eisenbahngesetzes. In Anbetracht der momentanen Situation und einer in Aussicht stehenden Reaktivierung der Hesselbergbahn sollte der Bahnübergang unbedingt mit Halbschranken versehen werden.
    Im Interesse einer zukunftsfähigen Lösung für eine reaktivierte Strecke plädiert die Gemeinde Hainsfarth daher, den Bahnübergang „St 2216“ wieder mit Halbschranken zu versehen.

    Weitere Informationen folgen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Engelhardt

    https://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Freude-in-Hainsfarth-Der-Bahnuebergang-bleibt-nun-doch-id59577741.html

Rettungskräfte brauchen länger bei der Anfahrt zum Einsatzort wenn in Hainsfarth, steinhart, Wornfeld oder sogar in der Schule bei den Kinder ein Notfall vorliegt. Will man wirklich Geldsparen und evtl menschenleben riskieren ???

Höhere Kosten für Bahnfahrer durch Bau und Unterhalt von zwei Bahnübergängen.

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