Bankenwesen - Erleichterung der Geldwäschevorschriften für das Aufladen von Prepaidkarten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Geldwäschevorschriften für das Aufladen von Prepaidkarten erleichtert werden.

Begründung

Der Handel bietet eine große Anzahl von Geschenkgutscheinen und Prepaidkarten der Kreditkartenorganisationen an. Die aufladbaren Beträge sind relativ klein. Bislang können diese Karten ohne Legitimationsprüfung nur einmal aufgeladen werden. Anschließend sind sie als Plastikmüll zu entsorgen. Da diese Prepaidkarten in ihrer Funktion das Papier- und Münzgeld ersetzen, das ja auch ohne gesonderte Legitimationsprüfung bei der Bank abgehoben und vom Händler angenommen und zurückgegeben werden kann, sollte es meines Erachtens möglich sein, diese Karten durch Überweisung von einem bei einer deutschen Bank oder Sparkasse geführten Konto mit kleineren Beträgen wieder aufzuladen. Hierdurch wäre der Einsatz dieser Karten sicherlich attraktiver und der Plastikmüll könnte reduziert werden. Gerade bei Reisen ins Ausland, wo das Feilschen zum täglichen Brot gehört, könnte der Verbraucherschutz erhöht werden, weil man sein Budget klar begrenzen kann. Auch könnte das bei Kreditkarten bestehende Risiko reduziert werden, das nach der Entwendung der Karte oder das Ausspähen der Kartendaten das Kartenlimit ausgeschöpft wird und die Bank durch die Haftungsbeschränkung für den Kunden auf einem größeren Betrag sitzen bleibt. Auch die Nutzung der Prepaidkarten für kontaktlose Zahlungen wäre attraktiver, da das verfügbare Guthaben begrenzt ist und so das erhöhte Risiko des Ausspähens der Daten reduziert wird.

Link zur Petition

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