Region: Niemcy
Sukces
 

Bankenwesen - Isländische Bank

Petycjodawca nie jest osobą publiczną
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag

1 602 Podpisy

Postulat petycji został rozpatrzony pozytywnie.

1 602 Podpisy

Postulat petycji został rozpatrzony pozytywnie.

  1. Rozpoczęty 2008
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Sukces

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags.

Petycja jest adresowana do: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, dass die deutschen Kunden der isländischen Bank Kaupthing Edge von der Bundesregierung offiziell unterstützt werden, wie dies in anderen europäischen Ländern bereits geschehen ist.

Uzasadnienie

Als konservative Anleger haben sich mehr als 30,000 deutsche Bankkunden für eine Festgeld- oder Tagesgeldanlage bei der isländischen Bank entschlossen. Die Einlagen wurden durch die isländische Einlagensicherung gesichert. Damit ist die Geldanlage eine sehr konservative und keinesfalls mit hochriskanten Anlagen vergleichbar. Die Bemühungen für die Stabilität der Wirtschaft und zur Ankurbelung des Konsums hat sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Dazu gehört auch die Unterstützung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Ich erbitte mir keine Rückzahlung meiner Einlage vom deutschen Staat / Steuerzahler, sondern nur eine Unterstützung seitens der Regierung in der Durchsetzung der berechtigten Forderungen gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfond. Herzlichen Dank

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Informacje na temat petycji

Petycja rozpoczęta: 13.10.2008
Kolekcja kończy się: 15.12.2008
Region: Niemcy
Kategoria:  

Aktualności

  • Andre Strube Bankenwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.02.2010 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung Mit der Petition wird gefordert, dass die deutschen Kunden der isländischen Bank
    Kaupthing Edge von der Bundesregierung offiziell unterstützt werden, wie dies in
    anderen europäischen Ländern geschehen sei.

    Der Petent trägt vor, dass sich mehr als 30.000 deutsche Bankkunden für eine kon-
    servative Festgeld- oder Tagesgeldanlage bei der isländischen Bank entschlossen
    hätten. Er erwartet nunmehr Unterstützung bei der Durchsetzung der Forderungen
    gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 1064 Mitzeichnern unterstützt
    wurde und zu 184 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die im Rahmen der Ein-
    gabe eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt zusammen-
    fassen:

    Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die eine Geldanlage bei der Kaupthing Nie-
    derlassung Deutschland getätigt haben, wurden von Anfang an sehr ernst ge-
    nommen. Nachdem seitens der isländischen Finanzaufsicht die Zahlungsunfähigkeit
    der Kaupthing Bank festgestellt wurde, hat das BMF zunächst an Lösungen zur Vor-

    finanzierung von Entschädigungsleistungen durch ein Darlehen mitgewirkt. Damit
    wäre die isländische Einlagensicherung in die Lage versetzt worden, ihren Ver-
    pflichtungen aus der Einlagensicherungsrichtlinie nachzukommen. Eine Inanspruch-
    nahme der isländischen Einlagensicherung ist jedoch nicht mehr erforderlich, seit-
    dem die Kaupthing Bank Anfang Februar 2009 eine Lösung zur Rückzahlung der
    Einlagen aus eigenen Mitteln vorgestellt hat.

    Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass die Kaupthing Bank am 17. April
    2009 mitteilte, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfüge, um die vollstän-
    dige Rückzahlung aller Einlagen der Kunden der deutschen Kaupthing Niederlassung
    zu gewährleisten. Sie ist dazu verpflichtet, die Rückzahlung aller vorrangigen Forde-
    rungen so schnell wie möglich durchzuführen. Nach isländischem Recht gelten als
    vorrangige Forderungen die Einlagen der deutschen Kunden. Die Kaupthing Bank
    setzt sich mit detaillierten Informationen zur Abwicklung der Rückzahlung direkt mit
    den Kunden in Verbindung.

    Der Petitionsausschuss erachtet die Ankündigung der Bank auf deren Internet-Seite
    als verbindlich und sieht es nunmehr als Aufgabe der Bank an, für eine gesicherte
    Abwicklung der Rückzahlung Sorge zu tragen.

    Soweit der Petent einen Vergleich mit anderen europäischen Ländern anstellt, weist
    der Petitionsausschuss darauf hin, dass für die Entschädigungs- oder Rück-
    zahlungen an Kunden isländischer Banken in den einzelnen europäischen Ländern
    sehr unterschiedliche Ausgangslagen bestehen. Isländische Banken haben als
    Töchter (und damit unter Aufsicht des Gastlandes), aber auch als unselbständige
    Niederlassungen (unter Heimatlandaufsicht) im europäischen Wirtschaftsraum
    operiert. Ein Vergleich ist deswegen schwierig.

    In Deutschland hat die Kaupthing Bank als unselbständige Niederlassung am Markt
    operiert, so dass hier ausschließlich das isländische Sicherungssystem einsteht. Für
    ein Eingreifen der deutschen Einlagensicherung besteht daher keine Möglichkeit.

    Für die etwa in Großbritannien und in den Niederlanden bereits durchgeführten oder
    begonnenen Entschädigungszahlungen an die Einleger greifen Bestimmungen der
    EU-Einlagensicherungsrichtlinie. In beiden Ländern sind die von ihren Sicherungs-
    systemen gewährten Deckungen höher als in Island, so dass hier die isländischen

    Banken nach der EU-Bestimmung von dem so genannten Topping up Gebrauch
    gemacht haben. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Entschädigungen die
    Einlagensicherungssysteme des Aufnahmemitgliedstaates zuständig sind, also die
    niederländische und britische Einlagensicherung. In Deutschland ist gesetzlich nur
    das nach geltendem Recht mögliche Minimum von 20.000 Euro abgesichert. Für ein
    Topping up und damit ein Tätigwerden der deutschen Einlagensicherung bestand
    demnach kein Raum.

    Nach dem Dargelegten kommt der Petitionsausschuss zu der Überzeugung, dass ein
    Tätigwerden der Bundesregierung nicht mehr angezeigt ist, da die Rückzahlung der
    Einlagen mittlerweile seitens der Kaupthing Bank selbst sichergestellt wird. Er hält es
    vor diesem Hintergrund nicht für geboten, weitergehend im Sinne des vorgetragenen
    Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

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