Regione: Germania

Bankenwesen - Keine Obergrenze für Bargeldzahlungen und -abhebungen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

792 Firme

La petizione è conclusa

792 Firme

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…keine Obergrenze für Bargeldzahlungen und Bargeldabhebungen einzuführen.

Motivazioni:

Aus dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ergibt sich, dass es auch eine Zahlungsmöglichkeit geben muss, die der Staat nicht nachvollziehen kann. Außerdem wird die Vertragsfreiheit unangemessen eingeschränkt wenn Bargeld nicht als Zahlungsweg vereinbart wird. Das einzige uneingeschränkte gesetzlich Zahlungsmittel würde abgeschafft. Bei Zwangsversteigerungen oder Sicherheitshinterlegung fiele auch die Möglichkeit weg Bargeld zu hinterlegen, sodass dann nur teurere selbstschuldnerische Bankbürgschaften als Sicherheit möglich sind.Der Wegfall der Zahlungsfunktion von Bargeld sowie das geplante Abhebungslimit (Erfüllung des Anspruchs auf gesetzliche Zahlungsmittel in Form von Bankguthaben wird unmöglich gemacht) stellen einen Eingriff in dasEigentumsgrundrecht dar.

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 03/02/2016
La petizione termina: 14/03/2016
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 2-18-08-7601-029389

    Bankenwesen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine mögliche
    EU-weite Lösung im Zusammenhang mit der Einführung einer Bargeldobergrenze
    geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, keine Obergrenzen für Bargeldzahlungen und
    Bargeldabhebungen einzuführen.
    Zur Begründung des Petitums wird insbesondere vorgetragen, aus dem Grundrecht
    der informationellen Selbstbestimmung ergebe sich auch, dass es eine
    Zahlungsmöglichkeit geben müsse, die der Staat nicht kontrollieren... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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