Barrierefreie Bahnübergänge für problemlosen Durchlass von behindertengerechten Drei-, Lastenrädern, Radanhängern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition werden dahingehende Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 2 zu Absatz 4 Nr. 23 (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) sowie der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung gefordert, dass sogenannte Umlaufsperren oder Drängelgitter zum Schutz für Radfahrende an Bahnübergängen barrierefrei sein müssen, damit auch Menschen mit einem behindertengerechten Dreirad, mit einem Lastenrad oder einem Radanhänger problemlos Durchlass haben.

Begründung

Da sich der § 2 StVO zu Absatz 4 Satz 2 Pkt. 23 auf eine lichte Breite für einspurige Fahrräder bezieht, kann der Paragraph so ausgelegt werden, dass sogenannte Umlaufsperren oder Drängelgitter vor Übergängen eine Querung für behindertengerechte Dreiräder, Lastenfahrräder oder Fahrrädern mit Anhängern unmöglich macht. Die Änderung des Paragraphen ist eine Gleichstellung für Menschen mit Handicap und ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Radverkehrs.Der zur Zeit bestehende § 2 StVO zu Absatz 4 Satz 2 Pkt. 23 lautet:"23 Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBI 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen".

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