Peticija je upućena:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Jegliche Strafbarkeit von Kritik an Abtreibung muss sofort und bedingungslos abgeschafft werden.
Es darf weder zivilrechtlich noch strafrechtlich gegen Lebensschutz-Aktivitäten vorgegangen werden.
Seit Jahren werden Lebensschützer immer wieder für ihre ehrenhafte, vorbildliche und notwendige Aufklärungsarbeit z.Th. Abtreibung mit ggf. ruinösen Zivilprozessen / Strafprozessen wenigstens belastet, oft zudem noch bestraft. Abtreibungskritiker werden zudem öffentlich verleumdet, d.h. unwahr bezeichnet als "Beleidiger", "Volksverhetzer", "Holocaustleugner" usw. usf.
Die Aufklärungsarbeit der Abtreibungskritiker ist notwendig bereits deshalb, weil die eigentlichen Abtreibungsopfer ihre Stimme ja gar nicht selbst erheben können. S. Dr. Bernard Nathanson, The Silent Scream [Der stumme Schrei]. Youtube-Video gON-8PP6zgQ
Durch jede Strafverfolgung, ja bereits durch die drohende Möglichkeit, dass man für Informationsarbeit bzgl. Abtreibung, zivilrechtlich / strafrechtlich belangt wird, wird zumindest die Arbeit von Lebenschützern absolut illegalerweise behindert. Und ein solches Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit ist dabei nur ein geringes Übel. Denn in bestimmten Fällen kann sogar die gesamte Existenz einzelner Lebensschützer zumindest gefährdet, wenn nicht sogar ruiniert sein. Und v.a. unterbleibt die Hilfeleistung für die Kinder im Mutterleib.
Aktuell soll auch der Petent wegen Informationsarbeit z.Th. Abtreibung wegen "Volksverhetzung" zu bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt werden. Der Petent ist aber insbesondere als Priester verpflichtet, auch über Abtreibung zu informieren. S. Papst Pius XI.: "Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes."
Die Zivilprozesse und Strafprozesse gegen Abtreibungskritiker werden üblicherweise unter vollkommen irreführenden und absurden Vorwänden geführt, namentlich:
- "Beleidigung" Für das hoffnungslos heillose Chaos um den Begriff "Beleidigung" s. aktuell die bereits wochenlange Debatte, ob überhaupt bzw. in welchen Worten / Sätzen die "Erdogan-Schmähkritik" von Jan Böhmermann eine "Beleidigung" ist. Und bekanntlich werden von der Justiz sogar identische Begriffe im gleichen Kontext mal als "von der Meinungsfreiheit geschützt" verteidigt, mal als "Beleidigung" bestraft. S. auch: a) Richard Albrecht: Beleidigung ist, weil gar nicht gesetzlich bestimmt, als bloßes "Phantomdelikt" gar nicht justiziabel. b) Bert Steffens: Beleidigungsprozesse basieren einzig und allein auf richterlicher Willkür und sind damit immer "Verbrechen". c) Peter Briody: »Für die Rechtsbeugung gilt in Deutschland offenbar, was für alle anderen Straftaten nicht möglich ist: Es gibt das 'perfekte Verbrechen'. Die Gesetzgebung wegen des Tatbestands der "Beleidigung" ist für Behörden sowie Industrie sehr nützlich, um unbequeme Bürger in die Falle zu locken: Sobald er auf eine Provokation mit einer "Beleidigung" reagiert, hat man ihn - für alles andere sorgen die untergeordneten Gerichte - auch für die Rechtsbeugung. Der Bürger wird sich im allgemeinen nicht wehren können.«