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Søknad er adressert til: Landrat Jörg Farr
Gem. § 18 Gemeindeordnung :Der ehrenamtlich tätige Bürger darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst oder folgenden Personen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Die Abstimmung über Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan oder Baugenehmigungen über Windparks dürfen nur von Gemeinderäten abgestimmt werden, die keine Pachtzahlungen oder Nutzungsentschädigungen von Investoren zu erwarten haben. Das sollte vor der Abstimmung schriftlich versichert werden.Der Verstoß muss die Rechtswidrigkeit der Abstimmung zur Folge haben.
Grunn
Wir wehren uns gegen die Windkraftinvestoren, die Gemeinderäte durch Unterzeichnen von Nutzungsverträgen im Vorfeld kaufen.
Informasjon om kampanjer
Underskriftskampanje startet:
05.05.2012
Innsamlingen avsluttes:
04.11.2012
Region:
Landkreis Schaumburg
kategori:
Energi