Region: Germany
Welfare

Befreiung der Betriebsrenten von der Sozialversicherung

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Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit 2005 der vollen Abgabenlast für Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt sogar für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen und nach damaliger Rechtslage zum Teil sozialabgabenfrei waren.

Reason

Wer eine betriebliche Altersversorgung von seinem Arbeitgeber erhält oder durch Entgeltumwandlung selbst betreibt, spart in den meisten Fällen bis zu einem Maximalbetrag seine Sozialversicherungsbeiträge. Bei Zufluß der Leistung im Rentenalter, sei es als monatliche Rente, sei es als einmalige Kapitalzahlung wird (nach Abzug des Freibetrages von derzeit 164,50€) der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Dieses Verfahren ist ungerecht und muß geändert werden. Es darf höchstens der hälftige Beitrag erhoben werden. Außerdem müssen die Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen und von der Verbeitragung in der Rentenphase befreit waren, wieder in diesen Stand versetzt werden.

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