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Der Petition wurde teilweise entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die bereits per Gesetz vorgesehene elektronische Akte bei Behörden und Gerichten auch umgesetzt wird.
Begründung
Gerichtsverfahren bei Sozialgerichten dauern unnötig lange an, da auf die Verwendung von elektronischen Akten verzichtet wird. ARGE`n und Sozialgerichte bspw. überreichen sich körperliche Akten. Befindet sich eine Akte z. B. beim Sozialgericht und bei der ARGE, wird ein Antrag gestellt, kann dieser Antrag von der ARGE nicht bearbeitet werden, weil die Akte beim Sozialgericht liegt. Diese Akte muss zunächst der ARGE zurückgegeben werden, damit die ARGE den Antrag bearbeiten kann. In der Zwischenzeit ist ein Fortsetzen des Gerichtsverfahrens jedoch nicht möglich, weil die Akte bei der ARGE verweilt. Dies passiert, obwohl die Führung von elektronischen Akten bereits in Gesetzen geregelt ist. Trotz technologisch hoch entwickelter Möglichkeiten werden Antragstellern und Klägern nicht zumutbare und unnötige Wartezeiten aufgebürdet.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
21.09.2007
Petition endet:
22.11.2007
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Thomas Noetzel Behörden und Verwaltungsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2008 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent fordert, dass die bereits per Gesetz vorgesehene elektronische Akte bei
Behörden und Gerichten auch umgesetzt wird.
Gerichtsverfahren bei Sozialgerichten dauerten unnötig lange, da auf die Verwen-
dung von elektronischen Akten verzichtet werde. Arbeitsgemeinschafen im Rahmen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialgerichte würden noch mit körperli-
chen Akten arbeiten. Wenn sich eine Akte beispielsweise beim Sozialgericht befinde,
könne ein bei der Arbeitsgemeinschaft gestellter... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.