Behörden und Verwaltungsverfahren - Elektronische Akte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

0 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

0 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die bereits per Gesetz vorgesehene elektronische Akte bei Behörden und Gerichten auch umgesetzt wird.

Begründung

Gerichtsverfahren bei Sozialgerichten dauern unnötig lange an, da auf die Verwendung von elektronischen Akten verzichtet wird. ARGE`n und Sozialgerichte bspw. überreichen sich körperliche Akten. Befindet sich eine Akte z. B. beim Sozialgericht und bei der ARGE, wird ein Antrag gestellt, kann dieser Antrag von der ARGE nicht bearbeitet werden, weil die Akte beim Sozialgericht liegt. Diese Akte muss zunächst der ARGE zurückgegeben werden, damit die ARGE den Antrag bearbeiten kann. In der Zwischenzeit ist ein Fortsetzen des Gerichtsverfahrens jedoch nicht möglich, weil die Akte bei der ARGE verweilt. Dies passiert, obwohl die Führung von elektronischen Akten bereits in Gesetzen geregelt ist. Trotz technologisch hoch entwickelter Möglichkeiten werden Antragstellern und Klägern nicht zumutbare und unnötige Wartezeiten aufgebürdet.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.09.2007
Petition endet: 22.11.2007
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Thomas Noetzel Behörden und Verwaltungsverfahren


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2008 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass die bereits per Gesetz vorgesehene elektronische Akte bei
    Behörden und Gerichten auch umgesetzt wird.

    Gerichtsverfahren bei Sozialgerichten dauerten unnötig lange, da auf die Verwen-
    dung von elektronischen Akten verzichtet werde. Arbeitsgemeinschafen im Rahmen
    der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialgerichte würden noch mit körperli-
    chen Akten arbeiten. Wenn sich eine Akte beispielsweise beim Sozialgericht befinde,
    könne ein bei der Arbeitsgemeinschaft gestellter... weiter

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