Տարածաշրջան: Münster
Behördenirrsinn | eMail und Netiquette խնդրագրի պատկերը

Behördenirrsinn | eMail und Netiquette

Դիմորդը հանրային չէ
Դիմումը հասցեագրված է
Behörden und Organe | Stadt Münster

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  1. Սկսվել է 2019
  2. Հավաքածուն ավարտված է
  3. Ուղարկված է
  4. Երկխոսություն
  5. Ավարտված է

Դիմումը հասցեագրված է. Behörden und Organe | Stadt Münster

Eingaben via eMail werden ignoriert (Mauer des Schweigens).

Zu konkreten Eingaben, die in elektronischer Form dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Behörden wie der Polizei vorliegen, kommt es zu keinen verwertbaren Rückmeldungen.

Witzig dabei: Die Staatsanwaltschaft und Gerichte beispielsweise berufen sich auf die ZPO 130a. Diese besagt, dass eMails keine Berücksichtigung zu erwarten haben. Sie bevorzugen das Fax oder den Brief.

Dazu: Sofern ein Absender über eine Klarnamenadresse und einem eigenen Server mit ordentlichem Impressum verfügt, greift das Argument nicht, man wisse nicht, ob der Absender tatsächlich der Absender ist. Dies kommt einer Leistungsverweigerung gleich und muß gerichtlich geahndet werden.

Eine eMail von einer Klarnamenadresse mit ordentlichem Impressum (bei eigenem Server) ist als seriös einzustufen.

In dubio pro reo.

Պատճառ

Man schreibt eine eMail und landet trotz Eingangs- bzw. Lesebestätigung im Nirvana der Behörden. Das ist gegen geltendes Recht. Vergleiche Artikel 41 der Charta der EU. "Recht auf gute Verwaltung."

Dazu gehört auch, dass eine eMail mit einer eMail beantwortet wird und nicht mit einem Brief. Stichwort: Netiquette und OZG § 1 Absatz 1

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Տեղեկատվություն հայցադիմումի մասին

Խնդրագիրը սկսվել է: 11.12.2019
Հավաքածուն ավարտվում է: 10.02.2020
Տարածաշրջան: Münster
կատեգորիա: Քաղաքացիական իրավունքներ

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