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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... eine Änderung des sechsten Buches Sozialgesetzbuch § 106 insoweit zu ändern, dass Rentenbezieher einen Zuschuss zur Pflegeversicherung erhalten.
Perustelut
Rentnerinnen und Rentner müssen bisher von Ihren Renten Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen, erhalten jedoch keine Zuzahlung durch die Deutsche Renten Versicherung.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 29.8.2017Pet 3-17-11-8235-034355Beitragszuschuss in der gesetzlichen
Rentenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert eine Änderung des § 106 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
mit dem Ziel, dass Rentenbezieher einen Zuschuss zur sozialen Pflegeversicherung
erhalten.
Es handelt sich um eine auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
veröffentlichte Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 189 Unterstützern
mitgezeichnet wurde und die zu 47 Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Das mit der Petition vorgetragene Anliegen war bereits in der 16. Wahlperiode
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