Regione: Germania

Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung - Mindestrente bei längerfristiger Ausübung von Ehrenämtern

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
321 Supporto 321 in Germania

La petizione è stata respinta

321 Supporto 321 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ehrenamtliche Helfer bei längerfristiger Ausübung von Ehrenämtern (Dauer ist zu definieren) bei Eintrittt in das Rentenalter automatisch mindestens eine Rente in Höhe der Sozialhilfe beziehen. Diese Mindestrente wird den Betroffenen automatisch gewährt, ohne dass diese zu Sozialbehörden gehen müssen. Daraus rsultierende ggf. nicht durch Rentenbeiträge gedeckte Auszahlungen werde über die Zahlung aus der Sozialhilfekasse beglichen.

Motivazioni:

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind eine wesentliche Stütze für ein funktionierendes Allgemeinwesen. Insbesondere in Zeiten klammer Kassen können viele sozial und gesellschaftlich wichtige Aufgaben nur wahrgenommen werden, Bedürftige nur unterstützt werden, weil es ehrenamtliche Helfer gibt.Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes wurden AMaßnahmen getroffen, die auch jetzt schon zu einer Würdigung von ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Entlastung der Ausübenenden von ehrenamtlichen Tätigkeiten beitragen.Vorliegende Petition knüpft daran an und strickt den Gedanken des zuvor genannten Gesetzes fort. Jemand möge meinen, es ist doch gleich ob jemand sein geld beim Sozialamt abholt oder automatisch bekommt. Nein, ist es eben nicht. Anliegen des Petenten ist, ehrenamtliche Tätigkeiten auch im Hohen Alter der Betroffenen zu würdigen, dadurch dass ehrenamtliche Helfer in jedem Falle direkt eine Rente mindestens auf Sozialhilfeniveau erhalten und nicht dafür beim Sozialamt "betteln" müssen.

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Novità

  • Pet 3-18-11-8230-001159 Bemessungsgrundlage in der
    gesetzlichen Rentenversicherung Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die ehrenamtliche Tätigkeit rentensteigernd
    berücksichtigt wird.
    Zur Begründung der Petition wird angeführt, dass die ehrenamtliche Arbeit eine
    wesentliche Stütze für ein funktionierendes Allgemeinwesen sei. Insbesondere in
    Zeiten klammer Kassen könnten viele sozial und gesellschaftlich wichtige Aufgaben
    nur wahrgenommen werden, weil es ehrenamtliche Helfer gebe. Mit dem Gesetz zur
    Stärkung des... avanti

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