Bereitstellung eines Fonds für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Unterstützende 5 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

5 Unterstützende 5 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Bereitstellung eines Fonds für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern gefordert. Die Mittel sollen verwendet werden, um Mietforderungen zu begleichen für Gewerbe und Freiberufler, denen die Einnahmen infolge der CORONA Verordnungen zu mehr als 90 % weggebrochen sind. Beispielsweise Hotels, Gaststätten und Einzelhandel.

Begründung

Die derzeitige Regelung zur Stundung von Mieten ist nicht ausreichend, da die Einnahmeverluste in Zukunft von vielen Gewerbetreibenden nicht ausgeglichen werden können. Die Stundung der Miete stellt lediglich einen Kredit dar. Prekärer Weise wird zudem Vermietern erlaubt Verzugszinsen zu berechnen, was die Schuldenlast erhöht. Viele Gewerbe werden sich aus dieser Schuldenanhäufung nicht mehr befreien können und dann verzögert in Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz abrutschen. Die Vermieter hingegen sind durch diese Regelung von Verlusten freigestellt, können sogar Bilanz-Gewinne mit Verzugszinsen erzielen. Es ist nicht möglich Vermieter pauschal in die Haftung zu nehmen, sondern die Hilfe sollte nach Prüfung der Einzelfälle gewährt werden. Es sollten bis zu 100% der Kaltmiete für den Zeitraum erfolgter Schließung ausgeglichen werden. Antragsstellung läuft über den Mieter. Die Finanzierung läuft über eine Solidarabgabe auf das erzielte Einkommen in 2020 und 2021 mit einer Progression, um die geringen Einkommen nicht zusätzlich zu belasten. Wer in dieser Krise gutes Einkommen erzielt sollte in dieser Form einen Beitrag zum sozialen Frieden der Nation leisten. Es sind alle Einkommen zu berücksichtigen.

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