Regione: Germania

Berufsausbildungsbeihilfe - Reduzierung der Mindestaufenthaltsdauer für Anspruch auf Inanspruchnahme

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
306 Supporto 306 in Germania

La petizione è stata respinta

306 Supporto 306 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Ausländer mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz benötigen eine vierjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland, bis sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III erhalten haben. Der Bundestag möge beschließen die gesetzlich geforderten Mindestaufenthaltsdauer für diesen Personenkreis herabzusetzen.

Motivazioni:

Die Zahl der jungen Flüchtlinge im gesamten Bundesgebiet hat stark zugenommen. Angepasst an diese Situation sind viele Bildungsgänge für diesen Personenkreis entstanden. Es ist kein Einzelfall, dass junge Flüchtlinge aufgrund ihrer guten Schulleistungen auch deutlich unter der Dauer von vier Jahren einen Schulabschluss erwerben und folgerichtig einen Ausbildungsplatz erhalten. Durch den vorherrschenden Mangel an Nachwuchskräften in einigen Bereichen erhalten viele Flüchtlinge nach Prüfung durch die Ausländerbehörde bzw. Arbeitsagentur auch eine Arbeitserlaubnis.Die Ausbildungsvergütung ist in den meisten Fällen recht niedrig. Viele junge Flüchtlinge sind ohne ihre Familie in Deutschland, daher haben sie keine nicht-staatliche Unterstützung. Ihre Ausbildungsvergütung reicht jedoch keinesfalls zur Zahlung der Mietkosten und zur Deckung des Lebensunterhaltes, Fahrten zur Berufsschule und für Lernmittel aus. Sie sind noch keine vier Jahre in Deutschland, daher haben sie gekoppelt an den Paragrafen ihrer Aufenthaltserlaubnis keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. An diese First sind auch die ausbildungsbegleitenden Hilfen gebunden. Da sie sich in einer Ausbildung befinden, haben sie aber auch keinen Anspruch auf Harzt-IV-Leistungen. Weil ihr Einkommen unter dem Harz-IV-Satz liegt, haben sie auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Sie fallen damit durch alle Raster.Würden diese Migranten keine Ausbildung machen, hätten sie Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Befinden sie sich erst einmal im Hartz-IV-Leistungsbezug, ist eine Eingliederung in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt erschwert. Hinzu kommt, dass die während der schulischen Ausbildungszeit erworbene Kenntnisse durch fehlende Anwendung genau so verloren gehen wie ihr Tagesrhythmus.Junge Migranten, die sich auf Grund ihrer guten Leistungen schnell in den Arbeitsmarkt integrieren wollen und dadurch eine Lücke schließen können, die von deutschen Jugendlichen auf diesem Sektor momentan nicht abgedeckt wird, sollte der Eintritt ins Berufsleben und damit auch der Eintritt in ein Leben als Steuerzahler nicht verhindert werden. Es kann nicht im gesellschaftlichen Interesse liegen, den Integrationsprozess auf vier Jahre auszudehnen, nur damit dann eine Ausbildung finanziell gefördert werden kann – obwohl ein früherer Eintritt in das Berufsleben möglich wäre, wenn die finanzielle Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe erfolgt. Deshalb möge der Bundestag der Petition zur Verkürzung der Vierjahresfrist nachkommen.

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Novità

  • Pet 4-17-11-81301-049015

    Berufsausbildungsbeihilfe
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird die Herabsetzung der Mindestaufenthaltsdauer für geduldete
    Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe gefordert.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass nach § 59 Abs. 2
    Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) geduldete Ausländerinnen und Ausländer im
    Sinne von § 60a des Aufenthaltsgesetzes, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland
    hätten, während einer betrieblich durchgeführten Berufsausbildung mit einer
    Berufsausbildungsbeihilfe... avanti

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