Alueella: Saksa
Liikenne

Berufskraftfahrerqualifikation nicht weiter zu Lasten von Fahrerinnen und Fahrern

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Vetoomus on osoitettu
Bundestag
509 Tukeva 502 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Fahrerinnen und Fahrer die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen , und deshalb verpflichtet sind, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG teilzunehmen, hierfür je Bildungsblock einen Tag bezahlten Sonderurlaub erhalten. Zu dem möge der deutsche Bundestag beschließen, dass die gesamten Kosten für die Weiterbildung von der Bundesrepublik Deutschland übernommen werden. Dies entspräche der Gleichbehandlung mit anderen Berufsgruppen.

Perustelut

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG. Diese Weiterbildung wird meist an Samstagen durchgeführt, aber auch in Form von Blockunterricht angeboten und umfasst 35 Unterrichtsstunden aufgeteilt in 5 Blöcke. Die Weiterbildungsmaßnahme muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Die hierzu verpflichteten Fahrer und Fahrerinnen müssen die Kosten für diese Weiterbildung in Höhe von etwa 400 € in der Regel selbst tragen. Zudem sind Sie gezwungen ihre zur Erholung dienende Wochenruhezeit oder Urlaub zur Verfügung stellen. In keinem Gewerbe wird dies so von den Arbeitnehmern verlangt. Der Sinn der Weiterbildung wird in keiner Weise in Frage gestellt. Jedoch wäre die Motivation für die zur Pflicht Gerufenen eine andere. Außerdem ist sich die Frage zu stellen, wie sich eine Fahrerin oder ein Fahrer während einer Wochenruhezeit von 45 Stunden erholen soll, wenn an einer Weiterbildung teil genommen werden muss. Die Familien der Fahrerinnen und Fahrer müssen eh schon zu viel Zeit getrennt verbringen. Folglich ist es nicht hinnehmbar, dass zu den Kosten für die Verlängerung des Führerscheines und dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 auch noch die Kosten für die Weiterbildung getragen werden.

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Uutiset

  • Petition wurde nicht eingereicht

    ajankohtana 12.10.2018

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 8.11.2015
  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 8.11.2015

Väittely

Die Module dürften den Fahrer nichts kosten und er müsste die Zeit dafür als Arbeitszeit angerechnet bekommen. Allein die Kosten für das erste Modul holt der Spediteur locker wieder durch den geringeren Spritverbrauch rein. Auch die anderen Module dienen in erster Linie dem Spediteur und der Allgemeinheit, weil dadurch ev. Unfälle / Schäden verhindert werden. Da ist es wirklich nicht einzusehen, dass der Fahrer dafür seine Freizeit opfern soll und alles auch noch bezahlen soll, weil wir alle doch letztendlich die Nutznieser der Module sind (Umweltschutz durch Modul 1 und Gefahrenvermeidung)

"dass die gesamten Kosten für die Weiterbildung von der Bundesrepublik Deutschland übernommen werden. Dies entspräche der Gleichbehandlung mit anderen Berufsgruppen." Das ist 1. falsch und 2. Unsinn. Die praktische Berufsqualifizierung wird in nahezu allen Branchen von den Arbeitgebern bezahlt. Vielleicht sollten Sie sich in einer Gewerkschaft organisieren und dafür streiken, dass es in Ihrer Branche genauso sein wird. Oder haben Sie schon einmal davon gehört, dass Piloten ihre Ausbildung vom Staat bezahlt bekommen?

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