Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Marcus König
Sicherheits-Beschränkung des öffentlichen Telekommunikationsgerätegebrauchs auf besondere Einrichtungen
In solchen öffentlichen Verkehrsräumlichkeiten (Gehwege, Plätze,etc.), die wiederkehrend erhöhtes oder starkes Passantenaufkommen aufweisen oder in welchen das Unfallausweichen von Fußgängern aufgrund fehlender Raumgröße erschwert ist, soll der Gebrauch von bzw. das Telefonieren mit mitgeführtem Telekommunikationsgerät (Smartphones) nur statthaft sein in hierzu zweckbestimmten öffentlichen Einrichtungen: Kabinen, Telefonboxen, etc.
Zuwiderhandlung soll mit Geldbuße belegt sein.
Begründung
Zweck solcher Beschränkung und Baumaßnahme ist der nötige Verunfallungsschutz der Passantenschaft vor der Gefahr der Kollidierung mit telekommunikationsabgelenkten, somit stark in Verkehrstüchtigkeit ermangelnden Verkehrsteilnehmern.
**********************************************
P.S.: Bitte unterstützen Sie auch meine anderen Petitionen! Besten Dank.
**********************************************