Vetoomus on osoitettu:
Oberbürgermeister Marcus König
Beschränkung des Tabakrauchfreisetzens im öffentlichen Straßenraum auf gesonderte Bereiche
Im gesamten öffentlichen Straßenraum von Nürnberg, vordringlichst in kneipennahen Gehwegabschnitten, Wohn- und Einkausstraßen, soll das Freisetzen von Tabakrauch (Rauchen) an die Freiluft durch Verordnung beschränkt werden auf vom übrigen Straßenraum abgeschiedene und bebaute Bereiche/Anlagen (farbmarkierte Flächen, Kabinen, Wartehallen) sodass kein Anderer unfreiwillig und unerwartet jenen Rauch zulasten seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens einzuatmen genötigt ist, wenn er öffentlichen Straßenraum passiert oder dort verweilt.
Dies fordert die zeichnende Mitbürgerschaft der Stadt Nürnberg.
Perustelut
Der Petent erkennt als Zweck solcher Beschränkung u.a. den nötigen Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens.
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