Beseitigung von massiven Nachteilen durch Trennung wegen "Häuslicher Gewalt" und von Narzissten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Meine Vorschläge für Gesetzesänderungen:
1. Ermöglichung eines sicheren Aufenthaltes / Unterbringung in einer geschützten Einrichtung / Wohnung wie beim Zeugenschutzprogramm.
2.   Jegliche Korrespondenz sollte nur noch über Anwälte durchgeführt werden, u.a. damit der Aufenthaltsort der geflüchteten Person dem gewalttätigen / gewaltbereiten Ex-Partner nicht bekannt wird und diese keiner weiteren Manipulation, Bedrohung und dergleichen durch ihren Ex-Partner ausgesetzt werden kann. Auch sollte es möglich sein, dass der beauftragte Rechtsanwalt die Anschrift des geflüchteten Partners der Gegenseite nicht bekanntgeben muss. Das gleiche gilt für den nachfolgenden Schriftverkehr, wo nur noch die Adresse des beauftragten Rechtsanwaltes bekannt gegeben werden darf. Insbesondere ist das ein Problem bei Schriftverkehr mit Behörden, weil dadurch immer die neue Adresse herauszubekommen ist. Dies ist noch ein Problem, was zu lösen gilt.
3. Es sollte gesetzlich sichergestellt sein, dass der ausgezogene Partner schnellstmöglich unter Schutz (Begleitung von Polizeibeamten) zumindest an sein persönliches Eigentum kommt und dieses aus der gemeinsamen Wohnung/dem gemeinsamen Haus auch mitnehmen kann.
4. Sofort bei jeder Trennung sollte von Amtswegen (Notar, Gerichtsvollzieher, etc.) das Eigentum des Paares fotografiert und dokumentiert werden, um Ansprüche von beiden Seiten sicherzustellen.
5.Zudem sollte sofort von Amtswegen eine Eigentumsklärung durchgeführt werden, denn allzu häufig werden später bei der Vermögensverteilung, also frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres, Falschbehauptungen aufgestellt. Erschwerend kommt hinzu, dass sich zahlreiche Gegenstände bereits im Besitz eines Partners befinden, i.d.R. ist das der in der ursprünglichen Wohnung zurückgebliebene, der damit nicht unerhebliche Vorteile bei der Beweisführung hat, wenn der andere Partner in einer solchen Notsituation wegen häuslicher Gewalt spontan aus der gemeinsamen Wohnung geflüchtet ist.
6.   Bei notwendigen Zusammentreffen mit dem Ex-Partner (z.B. beim Jugendamt, Abholung von Unterlagen in der gemeinsamen Wohnung, etc.) sollte sichergestellt werden, dass die Begleitung durch eine Schutzperson (Polizeibeamter o.ä.) - außer der Möglichkeit einer Prozessbegleitung - in bekannt angespannten Verhältnissen gewährleistet ist, insbesondere, wenn ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung geflüchtet ist bzw. eine Gewalttätigkeit, Gewaltbereitschaft und Androhung von dergleichen bekannt ist.
7.Es muss auch geprüft werden, wie Frauen von Amtswegen auch finanziell besser unterstützt werden können, denn es kann nicht sein, dass eine Frau, die ihre Berufstätigkeit aufgrund der Familiengründung aufgegeben und sich jahrelang um die Familie gekümmert hat, die zur Hälfte Miteigentümerin eines gemeinsamen Hauses ist, ihr persönliches Hab und Gut im Haus hat zurücklassen müssen und Miteigentümerin eines gemeinsamen Vermögens ist, auf das sie aber durch Veranlassung des Ex-Partners keinen Zugriff bekommt, durch sämtliche sozialen Raster unseres Staates fällt.
8. Bei gemeinsamem Eigentum (Sparvermögen, Immobilie, etc.) müssen gesetzliche Möglichkeiten geschaffen werden, um den verlassenen Partner daran zu hindern, den anderen Partner zu „bestrafen“, z.B. durch Abschaffung der Möglichkeit einseitige Umwandlung von Konten von Oder- in Und-Konten.
9.Es sollte ferner die Prüfung einer möglichen Unterschlagung erfolgen, wenn ein Ehepartner im Laufe der Ehe gemeinsame Sparguthaben vor der Trennung an sich gebracht hat, ohne dass der andere Ehepartner davon wusste. Das Problem ist, dies im nach hinein zu beweisen. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Nach der derzeitigen Rechtslage setzt der Gesetzgeber bei derartigen Handlungen während der Ehe jeweils grundsätzlich die Zustimmung des anderen Ehepartners voraus. Dieser hat also keine Möglichkeit, seinen hälftigen Anteil an diesem widerrechtlich von seinem Ehepartner vor einer Trennung an sich gebrachten Geld zurückzuerhalten, selbst wenn das Geld von seinem eigenen Konto abgehoben wurde.
11.   Zugewinnausgleich: Bei langer Ehedauer ist es praktisch unmöglich, das Anfangsvermögen bei der Eheschließung nachzuweisen, da den Banken lediglich eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren auferlegt wurde. Im Rahmen der Digitalisierung sollten weitaus längere Aufbewahrungsfristen möglich sein, die dann auch EU-weit gelten müssten.
12.Die Ausbildung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Kindergärten, Schulen, usw.) müsste unbedingt hinsichtlich NARZISSMUS erweitert werden. Auffällige Kinder und deren Eltern müssten besser betreut werden, damit die Erkrankung eines Elternteils nicht zum Nachteil der Kinder derartige Formen annehmen kann.
13.Es sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, dass extrem narzisstische Menschen auf Anordnung von einem Amtsarzt untersucht werden können.

Begründung

Es kann nicht sein, dass eine Person (meistens Frauen) in Deutschland offenbar keinerlei Rechte in unserer Gesellschaft haben, die sich nach häuslicher Gewalt / von einem Narzissten getrennt haben und nun alleine schutzlos allem ausgeliefert sind.
Hier einige Beispiele:
Die Polizei gab meine Beweise wegen monatelanger Nachstellungen / Stalking - auch mit Vortäuschung einer Telefonnummer (hier: Fleurop, Berlin) - nicht an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin die Ermittlungen ein. In Folge dessen wurde auch mein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz abgelehnt.
Die Familienrichterin und die Staatsanwaltschaft schenken AUSSCHLIESSLICH den Lügen, Falschbehauptungen und Unterstellungen meines bösartig-narzisstischen Leider-Immer-Noch-Ehemanns Glauben. Ich werde aufgrund dessen ohne jegliche Ermittlungen als straffällig abgestempelt (mittlerweile von drei ! Staatsanwaltschaften, obwohl in Deutschland doch die Unschuldsvermutung gelten soll), und mir deshalb von den Richtern eine Mediation verweigert. In den Beschlüssen der Familienrichterin werden nur Aussagen und Angaben der Gegenseite dargestellt, ohne jegliche Prüfung, keine Anforderung von Nachweisen, Zeugenaussagen, etc. Meine vorgelegten Gegendarstellungen, Beweise, Zeugenaussagen, Arztberichte, etc. schickte sie mir ausdrücklich als "ungelesen" per Post zurück. Sie nimmt sie also noch nicht einmal zur Kenntnis!
Eine weitere Strafanzeige gegen meinen Noch-Ehemann u.a. wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz wurde von der Staatsanwaltschaft wegen "Fehlendem öffentlichem Interesse" eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in Falle einer Strafanzeige gegen meine Mutter u.a. wegen falscher Versicherungen an Eides Statt (zu seinem Vorteil), versuchtem Betrug und falscher Beschuldigungen stattdessen GEGEN MICH wegen angeblicher Urkundenfälschung und stellte die Ermittlungen dann wegen "Geringe meiner Schuld" ein!
Auch nach 4 1/2 Jahren seit der Trennung befindet sich immer noch nahezu mein gesamtes Eigentum im Haus. Ich bekomme keine richterliche Verfügung, dass ich wenigstens an mein noch im Haus verbliebendes Eigentum komme (u.a. meine Kleidung, Schuhe, etc.), weil es sich nicht um "lebensnotwendige" Dinge handelt. Für diese könne ich mir Ersatz beschaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ich die finanziellen Möglichkeiten dazu habe oder nicht. Darüber hinaus bestätigte die Familienrichterin kürzlich sein in 2019 grundlos gegen mich erteiltes Hausverbot, da sie die Wahrung seines "Hausrechts" höher bewertet als mein Bestreben, im Haus mein Eigentum abzuholen. Hinweis: Ich bin spätabends im August 2016 in Panik und aus Angst vor weiterer häuslicher Gewalt aus dem Haus geflüchtet und habe dabei nahezu alles zurücklassen müssen.
Die gleiche Richterin sieht sich ferner nicht in der Lage, eine Entscheidung zu meinem Antrag aus 2018 auf ein gerichtliches Hausratsverteilungsverfahren zu treffen und unterstützt offenbar sein Bestreben, mich mit 5.000,-- Euro für einen hochwertigen Hausrat auf 176 qm samt umfangreicher Sammlungen finanziell abzugelten.
Mein Noch-Ehemann setzt alles daran - auch ganz offensichtlich mit Unterstützung der Familienrichterin -, um mich finanziell auszubluten. Er versucht, mir meine Haushälfte für einen lächerlich geringen Kaufpreis abzulucksen und hat, als ich das verweigert habe, deshalb in 2019 die Teilungs-Zwangsversteigerung beantragt. Potentiellen Kaufinteressenten teilt er mit, dass das Haus nicht zum Verkauf stehen würde, obwohl der Auktionstermin (März 2021) bereits seit Dez 2020 auch im Internet öffentlich bekannt gegeben wurde.
Zu dem Ortstermin mit der Sachverständigen in 2019 wurde sowohl mir als auch meinem Rechtsanwalt von dem stellvertretenden Rechtspfleger aufgrund eines grundlos erteilten Hausverbotes durch meinen Noch-Ehemann die Teilnahme zwecks Ermittlung des Verkehrswertes unserer gemeinsamen Immobilie verweigert, obwohl dieses Gutachten somit rechtlich gar keine Gültigkeit hat. Das interessiert aber niemanden, mein entsprechender Einspruch wurde vom Versteigerungsgericht abgewiesen.
Aufgrund der jahrelang erlittenen, massiven häuslichen Gewalt während meiner Ehe und dem fortwährenden Mobbing hat meine Gesundheit sehr stark gelitten. Ich habe deshalb bereits drei Arbeitsplätze verloren. Während der fast 30 Jahre lang dauernden Ehe wurde ich über unsere gemeinsame Tochter erpresst, sonst hätte ich ihn schon viel früher verlassen. Ich falle durch sämtliche sozialen Raster: Anspruch auf Hartz IV habe ich nicht, weil a) ein gemeinsames Vermögen vorhanden ist, auf das ich keinen Zugriff habe (Umwandlung von einem Oder- in ein Und-Konto kurz nach der Trennung durch meinen Ehemann ohne mein Wissen, meine Zustimmung und meine Unterschrift) und b) weil wir eine gemeinsame Immobilie haben, auch wenn ich hierzu keinen Zugang habe (die Schlösser wurden kurz nach der Trennung ausgetauscht).
 

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.02.2021
Sammlung endet: 11.02.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Law to live with a spouse and punish dictatorial behavior without Beatings, and unwanted sex when asked. Punishment for lying and Narcissistic cruelty

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern