Besitzsteuern - Hebesatzrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
13 Unterstützende 13 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

13 Unterstützende 13 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Bund, die Länder und evtl. auch die Gemeinden ein eigenständiges Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ermöglicht werden. Ggf. könnte dann auch noch ein Hebesatzrecht für die Länder bei der Erbschaftsteuer eingeführt werden.

Begründung

Mit der Maßnahme soll die Finanzautonomie des Bundes, der Länder und Gemeinden gestärkt werden, da dann jede Gebietskörperschaft eigenständig über die Höhe die Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer seines Anteils selbst entscheiden kann. Gleichzeitig steigt die Transparenz für die Bürger und Unternehmen, welche Ebene des Staates welchen Bedarf an Einnahmen hat und wie dieser durch Steuern, Abgaben oder auch Krediten gedeckt wird.Ein Hebsatzrecht ist dem deutschen Steuerrecht nicht fremd und wird bereits heute erfolgreich bei der Gewerbeertragssteuer angewendet. Für eine gewisse Planungssicherheit und der Vermeidung von aufwendiger regelmäßiger Anpassungen von Prozessen / Systemen, sollte in Betracht gezogen werden, ob eine Anpassung maximal vierteljährlich und ggf. mit einer Vorlauffrist von x Monaten erfolgen soll.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-611-048586Besitzsteuern
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent regt an, dass der Bund und die Länder und ggf. die Gemeinden ein
    eigenständiges Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer
    erhalten sollten.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass mit dieser Maßnahme die Finanzautonomie
    des Bundes, der Länder und der Gemeinden gestärkt werde. Jede
    Gebietskörperschaft könnte dann eigenständig über die Höhe der Einkommensteuer
    und der Körperschaftsteuer seines Anteils selbst entscheiden. Gleichzeitig steige die
    Transparenz für die Bürger und Unternehmen dahingehend,... weiter

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