Besitzsteuern - Hebesatzrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

13 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

13 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Bund, die Länder und evtl. auch die Gemeinden ein eigenständiges Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ermöglicht werden. Ggf. könnte dann auch noch ein Hebesatzrecht für die Länder bei der Erbschaftsteuer eingeführt werden.

Begründung

Mit der Maßnahme soll die Finanzautonomie des Bundes, der Länder und Gemeinden gestärkt werden, da dann jede Gebietskörperschaft eigenständig über die Höhe die Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer seines Anteils selbst entscheiden kann. Gleichzeitig steigt die Transparenz für die Bürger und Unternehmen, welche Ebene des Staates welchen Bedarf an Einnahmen hat und wie dieser durch Steuern, Abgaben oder auch Krediten gedeckt wird.Ein Hebsatzrecht ist dem deutschen Steuerrecht nicht fremd und wird bereits heute erfolgreich bei der Gewerbeertragssteuer angewendet. Für eine gewisse Planungssicherheit und der Vermeidung von aufwendiger regelmäßiger Anpassungen von Prozessen / Systemen, sollte in Betracht gezogen werden, ob eine Anpassung maximal vierteljährlich und ggf. mit einer Vorlauffrist von x Monaten erfolgen soll.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.01.2013
Sammlung endet: 07.03.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-611-048586Besitzsteuern
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent regt an, dass der Bund und die Länder und ggf. die Gemeinden ein
    eigenständiges Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer
    erhalten sollten.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass mit dieser Maßnahme die Finanzautonomie
    des Bundes, der Länder und der Gemeinden gestärkt werde. Jede
    Gebietskörperschaft könnte dann eigenständig über die Höhe der Einkommensteuer
    und der Körperschaftsteuer seines Anteils selbst entscheiden. Gleichzeitig steige die
    Transparenz für die Bürger und Unternehmen dahingehend, dass deutlich werde,
    welche Ebene des Staates welchen Bedarf an Einnahmen habe und wie dieser durch
    Steuern, Abgaben oder auch Kredite gedeckt werde.
    Weiterhin wird ausgeführt, ein Hebesatzrecht sei dem deutschen Steuerrecht nicht
    fremd und werde bereits jetzt erfolgreich bei der Gewerbeertragsteuer angewendet.
    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe ist auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    worden. Es gingen 13 Mitzeichnungen sowie 14 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Auffassung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass das Bundesministerium der
    Finanzen (BMF) zu Beginn der 17. Wahlperiode eine Gemeindefinanzkommission
    eingesetzt hat. Aufgabe dieser Kommission war es u. a. zu prüfen, wie die
    bestehende Gewerbesteuer durch eine andere kommunale Steuerquelle zu ersetzen
    ist. In diesem Zusammenhang sind auch Modelle erörtert worden, welche vorsahen,
    kommunale Hebesatzrechte auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu
    schaffen. Eine Umsetzung dieser Überlegungen hätte auch Auswirkungen auf die
    dem Bund und den Ländern zustehenden Anteile an der Einkommen- und
    Körperschaftsteuer gehabt. Insoweit wären entsprechende Anpassungen erforderlich
    gewesen.
    Letztlich ist die Umsetzung dieser Überlegungen insbesondere am Widerstand der
    Kommunen gescheitert. Es muss sich zeigen, inwieweit in der 18. Wahlperiode des
    Deutschen Bundestages ein neuer Anlauf in Richtung einer Neuordnung,
    insbesondere der Kommunalsteuern, unternommen wird. In diesem Rahmen könnte
    dann auf die Arbeiten der Gemeindefinanzkommission zurückgegriffen werden.
    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
    im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)

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