Reģions: Vācija

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Keine strafrechtliche Verfolgung bei mündlichen Äußerungen gegen Privatpersonen und ausländische Staatschefs

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass mündliche Äußerungen gegen Privatpersonen und ausländische Staatschefs nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Pamatojums

Mündliche Aussagen gegen im Inland lebende Personen sollten in Zukunft nicht mehr strafrechtlich relevant sein. Herr Böhmermann wird bei seiner Berufung in nächster Instanz Recht bekommen. Auch dieser Paragraph, der Schmähe gegen ausländische Staatschefs verbietet, gehört abgeschafft, weil es einfach als eine Meinung gelten sollte. Wenn der Tag lang ist, kann man viel reden.Angesichts der verbotenen Schmähkritik von Herrn Böhmermann möchte ich zu unserer Pressefreiheit und unserer freien Meinungsäußerung Stellung beziehen. Es ist nicht rechtmäßig, wenn jemand ohne einen Anfangsverdacht spontane Kritik an einem ausländischen Staatspräsidenten ausgeübt hat. Herr Böhmermann hat meiner Meinung nach Recht seine Meinung auch im Ausland frei zu äußern. Wenn türkische Künstler ein Lied komponieren, wo sie Erdogan verschmähen wollen, sollte es ein deutscher Künstler auch machen dürfen. Zwar war das Gedicht von Herrn Böhmermann sehr lang und beleidigend, doch handelt es sich nicht um einen türkischen Staatsbürger, der in der Türkei lebt. Dies zähle ich zur freien Meinungsäußerung im Inland, die auch schriftlich ausgedrückt werden kann. Lediglich wegen einer Aussage in schriftlicher Form denke ich etwas kritisch, wenn diese in sozialen Netzwerken oder als Email an mehrere Stellen oder Personen verbreitet wird. Ein deutscher Künstler oder Moderator wie Böhmermann sollte begnadigt werden durch den Bundespräsidenten der BRD, da er nichts Fürchterliches verbrochen hat. Die Öffentlichkeit beschwert sich über angsteinflößende und verbrecherische Inhalte und nicht über eine kritische Äußerung einer öffentlichen Person. Ein ausländischer Türke darf sich nicht in innere Angelegenheiten einmischen, außer wenn er ein Vertreter des Staates ist. Jeder Bürger in Deutschland darf sich öffentlich mündlich über eine Person beschweren oder verschmähen, ohne dass sie etwas zu befürchten hat, auch wenn der Inhalt beleidigend ist. Es gibt unzählige Straftaten, die schlimmer sind und viele Nachteile mit sich bringen. Wenn wir bei der freien Meinungsäußerung bleiben, gilt dies als legitim.

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Informācija par petīciju

Petition gestartet: 11.02.2017
Petition endet: 17.04.2017
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

  • Pet 4-18-07-451-040059 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass mündliche Äußerungen gegen Privatpersonen und
    ausländische Staatschefs nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass mündliche Aussagen und
    Schmähkritik gegenüber im Inland lebenden Personen beziehungsweise gegenüber
    ausländischen Staatschefs nicht bestraft werden sollen, weil es sich dabei um eine
    freie Meinungsäußerung handle. Auch im Ausland solle man seine Meinung frei
    äußern dürfen.

    Hinsichtlich... vairāk

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