87 Potpisi
Peticija je djelomično prihvaćena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, dass die Veröffentlichung von so genannten Rachepornos im Internet strafbar gemacht wird. Ebenso soll die Bereitstellung einer Plattform mit der Aufforderung "Rachepornos" einzusenden eine strafbare Handlung sein.
Obrazloženje
In einem Internet-Lexikon heißt es:Als Racheporno bzw. Rache-Porno (englisch auch revenge porn) bezeichnet man pornografische bzw. freizügige Videos oder Bilder einer Person, die im Rahmen eines Rache-Aktes ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern und Videos einer Person ohne deren Einwilligung ist bereits als Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Person strafbar. Die aktuellen Regeln sind jedoch nicht ausreichend. Die Veröffentlichung von privaten, pornografischen bzw. freizügigen Bildern und Videos stellt einen viel schwereren Tatbestand dar.Eine besondere Schwere sollte auch dadurch festgestellt werden, dass Bilder und Videos, die einmal im Internet veröffentlicht werden, nur schwer wieder vollständig aus diesem gelöscht werden können. Gerade solche Bilder und Videos werden von den betreffenden Plattformen von vielen Benutzern heruntergeladen und an anderer Stelle wieder hochgeladen. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte setzt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bis in alle Ewigkeit fort und richtet auch Jahre und Jahrzehnte später noch Schaden an.
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
09. 04. 2018.
Peticija završava:
28. 05. 2018.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
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Petitionsausschuss
Pet 4-19-07-451-005424
23812 Wahlstedt
Besonderer Teil des
Strafgesetzbuches
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.
Begründung
Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung des Strafgesetzbuchs gefordert, dass
die Veröffentlichung von „Rachepornos“ im Internet sowie die Bereitstellung von
Plattformen, verbunden mit der Aufforderung, entsprechende Videos einzusenden, unter
Strafe gestellt werden.
Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass „Rachepornos“
pornografische bzw. freizügige Videos und Bilder einer Person seien, die im Rahmen
eines Racheaktes ohne... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.