Περιοχή: Σαξωνία
Οικογένεια

Besuche engster Angehöriger in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen zulassen

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Land Sachsen, Staatsregierung

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Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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AKTUELL:

Laut der neuesten Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 05.06.2020 §6 sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wieder erlaubt. Hier für sind von den Einrichtungen entsprechende Hygienekonzepte zu erstellen. Es gibt nach wie vor Einrichtungen, die eisern an der ursprünglichen, inzwischen absurden, Besuchsregelung 1h/Woche festhalten. Dies ist UMGEHEND und EXTREM DRINGEND zu ändern. Unsere Angehörigen in den jeweiligen Institutionen sind seit 10 Wochen isoliert und leiden unter der Einsamkeit, dem Fehlen menschlicher Nähe, der Unterstützung, die NUR ein enger Angehöriger geben kann. Dieses Verhalten MUSS ein Ende haben.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18716-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung#p6

Unter den inzwischen gegebenen Umständen ist das extrem restriktive Verhalten einzelner Einrichtungen nicht mehr gerechtfertigt. Schutz des Patienten? Selbstverständlich! Aber auch die Seele muß geschützt werden und darf nicht dem stoischen, verängstigten Verhalten einzelner zum Opfer fallen!

ORIGINAL TEXT:

Laut §10 Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 30.04.2020 besteht ein Besuchsverbot in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Die formulierten Ausnahmen in §10 (4) gelten für Geburts-, Kinder-, Jugend- und Palliativstationen sowie in Hospizen und zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.

Keine Ausnahme gilt für meinen Mann, der im Alter von 58 Jahren aus heiterem Himmel einen schweren Schlaganfall erlitt. Seit sechs Wochen darf ich ihn nicht besuchen. Dabei benötigt er für sein psychisches Wohlbefinden dringend meinen direkten Beistand. Der Schlaganfall hat uns beide in eine völlige Ausnahmesituation katapultiert und unser Leben aus den Fugen gehoben. Nun kommt zur Verzweiflung eine Ohnmacht hinzu, die kaum zu ertragen ist. Wie uns ergeht es einer Vielzahl von Patienten und ihren Angehörigen, die nach schweren, lebensverändernden Schicksalsschlägen voneinander ferngehalten werden. Dies ist ein unmenschlicher, würdeloser Zustand, der unverhältnismäßig und traumatisierend ist.

§10 (4) der Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 30.4.2020 soll um Ausnahmen für Patientinnen und Patienten erweitert werden, die von schweren, lebensverändernden Schicksalsschlägen wie Schlaganfällen oder Unfällen betroffen sind.

Αιτιολόγηση

Mehrere jüngst in der taz zitierte Studien zu Folgen sozialer Isolation belegen auch Jahre nach der Isolation negative Effekte wie Schlafstörungen, Ängste und Depressionen. Die Neuropsychoimmunologie liefere Befunde, nach denen soziale Isolation das Mortalitätsrisiko erhöht (https://taz.de/Langzeitfolgen-sozialer-Isolierung/!5676721/, 19.04.2020).

Hier ist die Rede von gesunden Menschen, die durch soziale Isolation Schaden nehmen. Noch gravierender dürften die Folgen für Schwerkranke sein, die von ihren engsten Angehörigen getrennt werden, mit denen sie ihr Leben lang zusammen gewesen sind.

Es ist möglich, Besuche unter Vorkehrungen durchzuführen, die ein Ansteckungsrisiko minimieren. Daher sollte die Härte des Besuchsverbots durch weitere Ausnahmen für engste Angehörige von Patienten nach schweren, lebensverändernden Schicksalsschlägen abgemildert werden.

Hier die komplette Verordnung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18675#p10

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Η αναφορά ξεκίνησε: 01/05/2020
Η αναφορά τελειώνει: 15/07/2020
Περιοχή: Σαξωνία
Κατηγορία: Οικογένεια

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Es ist wichtig für die Genesung der Betroffenen, dass die Angehörigen sie unterstützen können, für sie da sein können. Langfristige psychische Traumata können so (auf beiden Seiten) verringert werden.

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