Περιοχή: Γερμανία
Υγεία

Bessere Betreuung und Grundpflege!

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundesminister, Verbände der Pflegekassen, Krankenkassen, deutscherPflegerat,
38 Υποστηρικτικό 38 σε Γερμανία

Το ψήφισμα έγινε μερικώς αποδεκτό.

38 Υποστηρικτικό 38 σε Γερμανία

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  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Μερική επιτυχία

Massiv stärkere Ausbildung von Helfer/innen in der Pflege mit oder ohne Zusatzausbildung der Betreuungsassistenz (Ausbildungsprogramme des Deutschen Roten Kreuzes und der Wohlfahrtsverbände)

Förderung oder gar Übernahme der Ausbildungskosten.

Αιτιολόγηση

Durch Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes wurde ab 2008 der Beruf der oder des Betreuungsassistenten im §83b des Pflevers. Gesetz geschaffen. Leider beriefen sich viele Organisationen, Verbände und auch Heime darauf, dass diese Ausbildung nur für Arbeiten in Alters und oder Pflege - Heimen gelte. Oft wurde sogar betont, dass diese Betreuungskräfte keine Pflegehandlungen durchführen dürften.

Schon in der Ausbildung zur Helfer/in in der Pflege war seit 2005 Psychosoziale Betreuung ein Unterrichts-Programmpunkt. Prekär erscheint zudem, dass jede examinierte Pflegekraft auf genau diese Betreuungstätigkeiten in ihrem Staatsexamen geprüft wurde. Unser Staat braucht deshalb nicht mehr examiniertes Fachpersonal für Krankenhaus, Altersheim, Behindertenheim und häusliche Pflege, sondern gut ausgebildetes Hilfspersonal (semiprofessionell) damit die examinierten Fachkräfte endlich gemäß ihrer guten Ausbildung und ihrer erlernten Erfahrungen im Pflegealltag, das tun können wozu sie in erster Linie ausgebildet worden sind.

Hierzu gehören komplizierte Pflegeprozesse unter Einbeziehung der somatischen und psychosozialen Probleme des Patienten mit der nötigen menschlichen Zuwendung und der nötigen Zeit durchzuführen. Wenn genügend helfende Hände den examinierten Kräften zur Seite stehen, werden diese mit mehr Freude und Kraft auch Engpässe und Notsituationen besser und richtiger meistern.

Diese ausgebildeten Hilfskräfte sollen keine unentgeltlichen Ehrenämter ausüben ( wie es der Gesetzgeber in den § 43a und ff beschreibt ). Nein sie sollen gemäß ihrer auch anstrengenden und absolut wertvollen Arbeit entlohnt werden. Ja sie sollten sich sogar selbständig machen können und insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege tätig werden. Durch eine neu einzuführende Möglichkeit im Bereich der häuslichen Pflege als Pflegehilskraft selbständig tätig zu werden, können ausgebildete Nachbarn und nicht im Hause wohnende Verwandte individueller tätig werden. Generell würden über personenbezogene Einzelverträge mit Pflegekassen und Krankenkassen Verwaltungs-und Gewinnkosten der Verbände,Vereine und Pflegedienste verringert werden, sodass mehr Geld für Pflege/Betreuungsstunden übrig ist.

Die staatliche Förderung gab es schon einmal in Zeiten des kalten Krieges um im Ernst oder Katastrophenfall genügend Pflegehilfskräfte im Ehrenamt freiwillig einzuziehen.

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Νέα

  • Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition

    στον/-ην/-ο 06.03.2020

    Liebe Unterstützer, als Anlage der Brief der Abteilung:
    Referat Petition 2 BMF, BMG, BMU, BR, DT

    In einigen Punkten kann man sagen hat der Gesetzgeber Neuerungen geschaffen und oder auf Möglichkeiten hingewiesen ( SGB XI ), die meiner Meinung nach einige Verbände und die Pflegekasse anders sehen und handhaben.

    Herzliche Grüße
    und allen die in der "Pflege" - insbesondere in der Häuslichen- arbeiten, viel Kraft und Alltagsfreude.
    Ralf-Siegbert Giesen

  • Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition

    στον/-ην/-ο 18.10.2019

    Laut Brief des Ministeriums für Soziales und Integration vom 15. Oktober 2019 sind einige Punkte inzwischen durch das Pflegestärkungsgesetz zum Teil erfüllt und durch das Terminsevice- und Versorgungsgesetz werden Betreuungsdienste (welche auch Pflege beinhalten können) in den Regelbetrieb überführt
    Wer den gesamten Text des Antwortbriefes (drei Seiten ) lesen möchte, dem kann ich per E-Mail den Text zusenden. rsgiesen@gmx.de

  • Im landtag sowie im Bundestag soll die Petition gelesen werden.

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